Sachleistung versus Geldleistung in der sozialen Pflegeversicherung: ökonomische und juristische Aspekte

dc.contributor.authorBusch, Bettinadeu
dc.date.accessioned2011-03-25T09:40:21Zdeu
dc.date.available2011-03-25T09:40:21Zdeu
dc.date.issued1997deu
dc.description.abstractDie Problematik der Entscheidung zwischen Geld- und Sachleistung in der sozialen Pflegeversicherung ist unter Berücksichtigung verschiedener Situationen diskutiert worden. Dabei ergab die mikroökonomische Analyse, daß die soziale Pflegeversicherung, in der bestehenden Form, einem ökonomisch optimalen System zur Absicherung gegen das Pflegefallrisiko unterlegen ist (s. Kapitel 4.1). Die Untersuchung der Entscheidungssituation unter Einbeziehung familiärer Aspekte führte zu dem Ergebnis, daß der Pflegebedürftige seine Präferenzen besser mit einer Geldleistung durchzusetzen vermag. Die Betrachtung der Qualitätsfragen für die Pflegeversicherung hingegen lieferte das Resultat, daß die Qualität der Pflege bei einer Sachleistung besser und umfassender geregelt ist. Daraus ergibt sich der eigentliche `trade-off`; es entscheiden sich 85 % der Betroffenen für eine Geldleistung, obwohl diese Leistung wertmäßig wesentlich geringer ist als die Sachleistung. Dies führt zu der Schlußfolgerung, daß der Nutzenverlust aus der inflexiblen Sachleistung größer ist, als der Nutzenverlust aus der wertmäßig geringeren Geldleistung. Offensichtlich ist der Markt für Pflegeleistung durch Angehörige, Freunde und Nachbarn attraktiver und flexibler und wird den Präferenzen der Pflegebedürftigen eher gerecht 162 . Pflegebedürftige wollen zum größten Teil zu Hause und von ihren Angehörigen gepflegt werden. Eine eindeutige oder für alle Betroffenen gleiche Lösung gibt es dabei nicht. Deshalb sollten die Leistungen des SGB XI nicht nur konkurrierend gegeneinander stehen, sondern sie sollten sich zu einer optimalen Lösung ergänzen (s. Kapitel 4.1.1). Beide Leistungsarten sind dazu notwendig. Es geht also abschließend nicht nur darum, eine ausschließliche Entscheidung zu treffen, sondern eine optimale Kombination der bestehenden Leistungen zu finden. Der Möglichkeit einer Kombinationsleistung (§ 38 SGB XI) kommt dabei auch eine Bedeutung zu. Jeder einzelne Pflegebedürftigedeu
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dc.subjectLeistungserbringungsrechtdeu
dc.subjectVersicherungsökonomikdeu
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dc.titleSachleistung versus Geldleistung in der sozialen Pflegeversicherung: ökonomische und juristische Aspektedeu
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