„Echte“ und „unechte“ Schockschäden im Lichte der aktuellen BGH-Rechtsprechung
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Im ersten Teil des Beitrags wurde aufgezeigt, dass sich bei den unter dem Begriff der „Schockschäden“ diskutierten Konstellationen zwischen „echten“ und „unechten“ Schockschäden unterscheiden lässt (s. dazu A, im ersten Teil des Beitrags). Diese Differenzierung hat aufgrund der aktuellen Entscheidung des BGH vom BGH 6.12.2022 (NJW 2023, 983) zwar auf der Ebene der Rechtsgutsverletzung ihre Bedeutung verloren (s. dazu B, im ersten Teil des Beitrags), bleibt im Rahmen der haftungsbegründenden Kausalität aber weiterhin relevant (dazu im Folgenden C). Auch auf der Rechtsfolgenebene ist teilweise eine nach der Art des Schockschadens differenzierende Betrachtung geboten. Hier stellt sich zudem die Frage nach dem Verhältnis zum Hinterbliebenengeld nach § 844 III BGB (dazu unten D).
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ISO 690
GRÄF, Stephan, Sebastian REIF, 2023. „Echte“ und „unechte“ Schockschäden im Lichte der aktuellen BGH-Rechtsprechung. In: Juristische Schulung (JuS). Beck. 2023, 63(7), pp. 633-638. ISSN 0022-6939BibTex
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