Personalvertretungen in Modernisierungsprozessen der öffentlichen Verwaltung. Dargestellt an Beispielen der Landesverwaltung Baden-Württemberg

dc.contributor.authorSperber-Tertsunen, Martindeu
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dc.date.available2011-03-24T10:12:55Zdeu
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dc.description.abstractNach anfänglicher Euphorie bzgl. der Modernisierung in den Kommunen tritt eine gewisse Ernüchterung und Konsolidierung ein, aufgrund vielfältiger Probleme, Vorbehalte, Ängste und Widerstände auf allen Verwaltungsebenen in nicht unerheblichem Maße, da Modernisierung meist Rationalisierung bedeutet. Dies zeigt den 'Modernisierern', daß der Umsetzungsprozeß der Konzepte in der Verwaltung mindestens genauso wichtig ist wie deren Inhalt. Nur durch eine Einbindung der Betroffenen, also der Beschäftigten, mit Gestaltungsmöglichkeiten lassen sich diese Defizite der Modernisierungsprozesse beheben oder verhindern. Deshalb 'gewinnen die mikropolitischen Prozesse der Beteiligung der Beschäftigten im Arbeitsprozeß und in Arbeitssituationen des öffentlichen Sektors an Bedeutung, über die bisher jedoch kaum Untersuchungsergebnisse vorliegen' (Busse u.a. 1997, S. 28). Die Personalvertretungen stellen aufgrund ihrer Stellung in der Verwaltung, indem sie zum Wohle der Beschäftigten und der Dienststelle wirken sollen, einen zentralen Akteur in diesen Prozessen dar. Position und Einflußmöglichkeiten der Personalvertretungen in dem Prozeß hängen von ihrem Selbstverständnis gegenüber Modernisierungen und der Zusammenarbeit mit dem Sozialpartner, also von den Arbeitsbeziehungen, ab. Dazu können von den Akteuren z.B. Dienst- und sonstige Vereinbarungen auf allen Ebenen abgeschlossen werden, sog. Spielregeln, was von der Politik der Personalvertretungen jedoch einen beträchtlichen 'Spagat' zwischen personellen und wirtschaftlichen Aspekten der Modernisierung erfordert.deu
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