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Norm- und Zurechnungsstrukturen im Kartellrecht , Teil 1 : Haftung von Unternehmen, Handelnden und Organen

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Neue Zeitschrift für Kartellrecht (NZKart). 2018, 6(9), pp. 390-397. ISSN 2195-2833

Zusammenfassung

Ein gegenwärtig an mehreren Stellen nachdrücklich in Erscheinung tretendes Kernproblem des Kartellrechts ist in der mangelnden Abstimmung der Verhaltensnormen auf die privat- oder verwaltungsrechtlichen Sanktionsnormen im Hinblick auf deren jeweilige Adressaten zu erkennen. Während das rechtstechnisch als Sonderdeliktsrecht ausgestaltete Lauterkeitsrecht von der Haftung des Handelnden ausgeht und Probleme allenfalls aus der Passivlegitimation von Rechtsträgern von Unternehmen und deren Organen resultieren, macht im Kartellrecht die Mehrspurigkeit des Sanktionensystems in Verbindung mit der ausschließlichen Adressierung von Unternehmen durch die Verhaltensnormen immer wieder deutlich, dass Grundfragen der Haftung bis heute nicht befriedigend beantwortet werden können. Der erste Teil des Beitrags stellt zunächst anhand des lauterkeitsrechtlichen Gegenentwurfs das in sich geschlossene System der auf der Grundannahme der Haftung der Handelnden beruhenden deliktsrechtlichen Rechtsdurchsetzung dar (I.) und entwickelt anschließend die Probleme, die im Rahmen der Durchsetzung des Kartellrechts aufgeworfen werden (II.). In dem im nächsten Heft abgedruckten zweiten Teil wird ein Lösungsvorschlag vorgestellt (III.). Abgeschlossen wird der Beitrag durch zusammenfassende Thesen (IV.)

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Fachgebiet (DDC)
340 Recht

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Konferenz

Rezension
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ISO 690GLÖCKNER, Jochen, 2018. Norm- und Zurechnungsstrukturen im Kartellrecht , Teil 1 : Haftung von Unternehmen, Handelnden und Organen. In: Neue Zeitschrift für Kartellrecht (NZKart). 2018, 6(9), pp. 390-397. ISSN 2195-2833
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