Darf der Strafrichter über Verbrechen entscheiden?

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JURA - Juristische Ausbildung. De Gruyter. 2017, 39(4), pp. 391-393. ISSN 0170-1452. eISSN 1612-7021. Available under: doi: 10.1515/jura-2017-0075
Zusammenfassung

Der folgende Kurzaufsatz unterwirft sich ganz einer Fragestellung: Ist es dem Amtsrichter verboten, über Verbrechen zu entscheiden? Im Arbeitsalltag des Strafrichters am Amtsgericht kommt es manchmal zu Überraschungen. Häufig stellen sich die Fälle zwar so dar, wie in der Anklage geschildert. Manchmal kann ein Tatvorwurf nicht belegt werden und schließlich sind Angeklagte verschiedentlich unschuldig und deshalb freizusprechen. Allerdings sind manche Angeklagte krimineller als erwartet. Entweder lag die Staatsanwaltschaft bei Anklageerhebung in ihrer rechtlichen Einschätzung der Tat fehl oder aber die Hauptverhandlung ließ die Tat in einem ganz anderen Licht erscheinen. Für den Praktiker stellt sich dann die Frage: Was tun? Verschiedene Konstellationen und ihre Lösungen will der vorliegende Beitrag nachzeichnen und eine praktikable Lösung aufzeigen.

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Fachgebiet (DDC)
340 Recht
Schlagwörter
Konferenz
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ISO 690PSCHORR, Simon, 2017. Darf der Strafrichter über Verbrechen entscheiden?. In: JURA - Juristische Ausbildung. De Gruyter. 2017, 39(4), pp. 391-393. ISSN 0170-1452. eISSN 1612-7021. Available under: doi: 10.1515/jura-2017-0075
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