Die Anerkennung südafrikanischer Zivilurteile : die Rolle der EuGVVO innerhalb des Spiegelbildprinzips der ZPO allgemein und die Verbürgung der Gegenseitigkeit mit Südafrika

dc.contributor.authorBäder, Paul
dc.date.accessioned2015-09-25T07:17:24Z
dc.date.available2015-09-25T07:17:24Z
dc.date.issued2014deu
dc.description.abstractDa sowohl Deutschland als auch Südafrika wichtige Teilnehmer des internationalen Handels sind, ist es verwunderlich, dass die Anerkennung von Zivilurteilen zwischen diesen beiden Staaten noch nicht vollkommen geklärt ist. Aus Sicht der Europäischen Union handelt es sich bei Südafrika um einen Drittstaat. Es stellt sich somit generell die Frage, ob die Verordnung (EG) Nr. 44/2001 (EuGVVO), die den Bereich der Anerkennung von Drittstaatenurteilen bewusst nicht regelt, indirekt auch in diesem Bereich Geltung beansprucht, indem sie die Berücksichtigung der sehr weiten direkten Zuständigkeitsvorschriften der Art. 2 ff. EuGVVO innerhalb des Spiegelbildprinzips des § 328 ZPO fordert. Daneben stellt die Verbürgung der Gegenseitigkeit als nach wie vor wichtige Anerkennungsvoraussetzung der deutschen Zivilprozessordnung ein großes Problem bei der Anerkennung gerade von südafrikanischen Zivilurteilen dar. Die Dissertation widmet sich beiden Problemkreisen. Sie behandelt im ersten Teil die Problematik, ob die europäischen Zuständigkeitsregeln der EuGVVO innerhalb des im deutschen autonomen Recht in § 328 ZPO niedergelegten Spiegelbildprinzips zu berücksichtigen sind. Der zweite Teil der Arbeit untersucht die Anerkennung von deutschen Urteilen in Südafrika, die direkte Rückschlüsse auf die Frage zulässt, ob und in welchem Ausmaß, unter Berücksichtigung der Verbürgung der Gegenseitigkeit, südafrikanische Zivilurteile in Deutschland anerkannt werden können.deu
dc.description.versionpublished
dc.identifier.isbn978-3-86628-505-7deu
dc.identifier.urihttp://kops.uni-konstanz.de/handle/123456789/31829
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dc.publisherHartung-Gorredeu
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dc.titleDie Anerkennung südafrikanischer Zivilurteile : die Rolle der EuGVVO innerhalb des Spiegelbildprinzips der ZPO allgemein und die Verbürgung der Gegenseitigkeit mit Südafrikadeu
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