Publikation: Grundsätze der Produzentenhaftung im geltenden Deliktsrecht der Länder Schweiz, Türkei und Deutschland
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In dieser Arbeit wird untersucht wie die schweizerische und deutsche Rechtsysteme zu der Produzentenhaftung Stellung genommen haben. Dabei wird auch in das türkische Recht eingegangen. Ansprüche wegen eines Mangelfolgeschadens aus Vertragsverletzung hat der Käufer nur gegenüber seinem Vertragspartner, dem Verkäufer; dieser ist aber meistens nicht mit dem Hersteller der Ware identisch. In Produzentanhaftungsfällen handelt es sich oft um einen Einzelhändler, der die Ware seinerseits vom Hersteller oder einem Zwischenhändler erwoben hat. Erleidet der Letztkäufer einen Mangelfolgeschaden, so fragt es sich, wenn er von seinem Vertragspartner keinen Ersatz zu verlangen vermag, weil diesen kein Verschulden trifft, ob er sich vielleicht an den Hersteller halten kann.
Zu prüfen ist, unter welchen Voraussetzungen der Letztkäufer oder der geschädigte Dritte von dem Hersteller Ersatz des ihm erwachsenen Schadens verlangen kann? In welchem Umfang soll einem durch ein mangelhaftes Erzeugnis Geschädigten ein Ersatz zukommen? Können diese Fragen über das Deliktsrecht gelöst werden oder ist es nicht möglich, den Hersteller für den Schaden des Letzkäufers aus dem Vertrag des Herstellers mit dem Erstkäufer haftbar zu machen? Diese Fragen und die Lösungen der verschiedenen Rechtsordnungen bezüglich der deliktischen Produzentenhaftung und dem ProdHG werden in dieser Arbeit untersucht.
Zusammenfassung in einer weiteren Sprache
The topic of this study is a comparison of the liability for defective products under the German Law and the Swiss/Turkish law system. Particularly the conditions under which the injured third person can claim directly the producer has been reviewed.
Part I of this study focuses on the legal grounds concerning the liability for defective products. In this regard, the main provisions of contract and tort law has been studied. The provisions of tort law has been analyzed more in detail, because the case that the producer has a contract with the injured third person is an exception. In the end, the European Community Directive 85/374, titled On the approximation of the laws, regulations and administrative provisions of the Member States concerning liability for defective products has been reviewed.
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ISO 690
TARMAN, Zeynep Derya, 2003. Grundsätze der Produzentenhaftung im geltenden Deliktsrecht der Länder Schweiz, Türkei und DeutschlandBibTex
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