Publikation: Die strafbare Werbung (§ 16 Abs. 1 UWG) nach der UWG-Reform 2004
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Gegenstand dieser Untersuchung ist die Neufassung des Straftatbestandes der irreführenden Werbung im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.06.2004. Die hier vorgelegte Arbeit versteht sich als ein Beitrag, die Konsequenzen der UWG-Reform aus dem strafrechtlichen Blickwinkel zu untersuchen. § 16 Abs. 1 UWG, ehemals § 4 Abs. 1 UWG a. F., ist nicht der einzige Tatbestand, der irreführende Werbung sanktioniert, jedoch wegen seines allgemeinen Anwendungsbereichs der wichtigste. Spezielle nationale und gemeinschaftsrechtliche Irreführungstatbestände bestehen beispielsweise für Lebensmittel, Kosmetika, Wein und Arzneimittel. Diese speziellen, insbesondere produktspezifischen, Tatbestände sind jedoch nicht Gegenstand dieser Untersuchung.
Die strafrechtlich sanktionierte Werbung wurde in der Praxis und in der wissenschaftlichen Diskussion in den letzten 15 Jahren vernachlässigt. Die bisherigen Reformbestrebungen des Gesetzgebers und der Literatur führten zwar seit 1965 zu annähernd 20 Normierungsvorschlägen, die jedoch alle im Sande verliefen1. Am 01.04.2004 hat der Bundestag die Modernisierung des Wettbewerbsrechts verabschiedet. Schwerpunkt der Gesetzesnovelle waren die zivilrechtlichen Elemente des Wettbewerbsrechts. Im Rahmen der angestrebten Modernisierung und Europäisierung wurden nach der Abschaffung des Rabattgesetzes und der Zugabeverordnung insbesondere die Vorschriften über die Schlussverkäufe, Räumungsverkäufe und Insolvenzwarenverkäufe gestrichen und die zivilrechtlichen Tatbestände inhaltlich und systematisch überarbeitet.
Das UWG ist ein zivilrechtlich geprägtes Gesetz. Die Eingliederung der strafbaren Werbung (§ 4 UWG a. F./§ 16 UWG n. F.) in das UWG und die Kopplung der Strafnorm an die zivilrechtliche Regelung über die irreführende Werbung in § 5 UWG gibt dem Straftatbestand durch seine dogmatische Positionierung künftig eine zivilrechtliche Richtschnur . Die Untersuchung des Straftatbestandes setzt somit zwingend die Darstellung der einschlägigen zivilrechtlichen Gesetzessystematik voraus. Der Schwerpunkt liegt hierbei in der Untersuchung des Zusammenwirkens der Generalklausel (§ 3 UWG) und des Tatbestandes der irreführenden Werbung (§ 5 UWG). Die Affinität des § 16 Abs. 1 UWG zu der zivil- und wettbewerbsrechtlichen Dogmatik führt zwar zu einer partiellen Auslegungsparallele zwischen dem Straftatbestand und den zivilrechtlichen Tatbeständen der irreführenden Werbung, wobei jedoch kritisch zu hinterfragen ist, ob dem nicht allgemeine strafrechtliche Grundsätze entgegenstehen.
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KUGLER, Adolf, 2008. Die strafbare Werbung (§ 16 Abs. 1 UWG) nach der UWG-Reform 2004 [Dissertation]. Konstanz: University of Konstanz. Konstanz : Hartung-Gorre. ISBN 978-3-86628-182-0BibTex
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