Anmerkung zum Urteil des EGMR vom 12.6.2014, Nr. 56030/07 : Nichtverlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses wegen Verstoßes gegen kirchliche Loyalitätspflichten : Entzug der kirchlichen Lehrerlaubnis bei Religionslehrern
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Zusammenfassung
In Deutschland genießen Religionsgemeinschaften den besonderen Schutz des Selbstbestimmungsrechts nach Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 3 WRV. Dieses erlaubt es den Kirchen, von ihren Mitarbeitern besondere Loyalitätspflichten abzuverlangen, deren Nichtbeachtung eine Kündigung rechtfertigen kann. Der EGMR hat in den letzten Jahren wiederholt zur Vereinbarkeit solcher Kündigungen mit den Menschenrechten des betroffenen Arbeitnehmers aus der EMRK Stellung genommen; vgl. dazu die aus Deutschland stammenden Fälle Schüth (EGMR, Urt. v. 23.09.2010 - Nr. 1620/03 - NZA 2011, 279 "Schüth"), Obst (EGMR, Urt. v. 23.09.2010 - Nr. 425/03 - NZA 2011, 277 "Obst") und Siebenhaar (EGMR, Urt. v. 03.12.2011 - Nr. 18136/02 - NZA 2012, 199 "Siebenhaar"). Die vorliegende Entscheidung betrifft einen spanischen Fall. Auch hier geht es um die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses wegen Verstoßes gegen kirchliche Loyalitätspflichten. Der Fall weist aber zwei Besonderheiten auf: Zum einen war der Beschwerdeführer (Bf.) nicht unmittelbar bei der Kirche beschäftigt, sondern aufgrund einer kirchlichen Lehrerlaubnis an einer staatlichen Schule tätig. Zum anderen wurde das Arbeitsverhältnis des Bf. nicht durch Kündigung beendet; vielmehr war sein Arbeitsverhältnis von vornherein befristet und wurde wegen eines Loyalitätspflichtenverstoßes nicht verlängert.
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GRÄF, Stephan, 2015. Anmerkung zum Urteil des EGMR vom 12.6.2014, Nr. 56030/07 : Nichtverlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses wegen Verstoßes gegen kirchliche Loyalitätspflichten : Entzug der kirchlichen Lehrerlaubnis bei Religionslehrern. In: juris PraxisReport Arbeitsrecht. Stollfuß, Stotax. 2015(10), Anm. 2BibTex
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