LIZENZBEDINGUNGEN FÜR DIE BEREITSTELLUNG AUF DEM INSTITUTIONAL REPOSITORY DER UNIVERSITÄT KONSTANZ 1. Rechteeinräumung Der Urheber räumt der Universität Konstanz an dem Dokument zeitlich unbegrenzt und unwiderruflich das nicht ausschließliche Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung, zur Archivierung auf dem Institutional Repository der Universität Konstanz und zur Vervielfältigung zu diesen Zwecken ein. Der urheberrechtliche Schutz bleibt durch diese Lizenz unberührt. Mit dem Hochladen des Dokuments ist kein rechtlich verbindlicher Anspruch auf die Bereitstellung oder Archivierung verbunden. 2. Rechte Dritter Der Urheber erklärt, dass mit der Bereitstellung seines Dokuments und jedes Bestandteils (z.B. Abbildungen) keine Rechte Dritter (z.B. Miturheber, Co-Autoren, Verlage, Verwertungsgesellschaften, Drittmittelgeber ) verletzt werden. Der Autor stellt die Universität Konstanz von etwaigen Ansprüchen Dritter frei. Die Bibliothek der Universität Konstanz ist berechtigt, den Zugriff auf ein Dokument zu sperren, soweit konkrete Anhaltspunkte für eine Verletzung von Rechten Dritter bestehen. 3. Langzeitarchivierung und Transformation in andere Formate Der Urheber räumt der Universität Konstanz im Rahmen der Rechtseinräumung gemäß Ziffer 1 das Recht ein, die bereitgestellten Dokumente in ihrem Langzeitarchiv zu speichern und bei Bedarf (z.B. Migration, Barrierefreiheit, bessere Zugänglichkeit oder Erschließung) in andere elektronische und physische Formate zu überführen. 4. Weitergabe von Metadaten und Dokumenten Der Urheber räumt der Universität Konstanz im Rahmen der Rechtseinräumung gemäß Ziffer 1 das Recht ein, die Metadaten des Dokuments unentgeltlich anderen Datenbanken zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus räumt er der Universität Konstanz das Recht ein, das Dokument Dritten im Rahmen nationaler Sammelaufträge zur Online-Bereitstellung oder Archivierung zur Verfügung zu stellen.