Open Access im Hochschulgesetz verankern : Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler stärken
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Zusammenfassung
Es besteht kein Konflikt zwischen länderspezifischer Open-Access-Politik und Urheberrecht. Das Zweitveröffentlichungsrecht sollte in NRW auch für die Hochschulwissenschaft gelten. Open Access sollte auch in NRW für das mit öffentlichen Mitteln finanzierte Wissen verpflichtend sein – sei es über den goldenen oder grünen Weg. Open Access ist reputationsfördernd und wird zunehmend die dominierende Praxis auf den nationalen und internationalen wissenschaftlichen Publikationsmärkten. NRW sollte zu den (auch kommerziellen) Open-Access-Publikations- und (gegenwärtig höchst problematischen) Finanzierungsmodellen Position beziehen. Open Access ist im breiten Zusammenhang von Open Content, Open Data und Open Educational Resources zu sehen – nicht zuletzt auch mit Blick auf die Objekte in den kulturschaffenden und kulturbewahrenden Institutionen allgemein. Viele der mit dem offenen/freien Zugang auf Wissen und Information zusammenhängenden Probleme sollten über eine umfassende Bildungs- und Wissenschaftsschranke im Urheberrecht gelöst werden. An dieser Diskussion sollten auch die Länder beteiligt sein.
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ISO 690
KUHLEN, Rainer, 2014. Open Access im Hochschulgesetz verankern : Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler stärkenBibTex
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