Publikation: Schulen in deprivierten Lagen : Verfassungsauftrag und Empirie
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Zusammenfassung
Mit der aus Art. 7 Abs. 1 GG folgenden umfassenden Befugnis des Staates zur Gestaltung des Schulwesens korrespondiert die Pflicht, ein Bildungssystem zur Verfügung zu stellen, „das allen jungen Bürgern gemäß ihren Fähigkeiten die dem heutigen gesellschaftlichen Leben entsprechenden Bildungsmöglichkeiten eröffnet“ (BVerfGE 53, 185/196; 59, 360/376; s. auch BVerwGE 47, 201/204). Vor dem Hintergrund des seit Jahrzehnten virulenten Diskurses um soziale Bildungsungleichheiten, der im jüngsten Bildungsbericht bestätigt wird (Autorengruppe Bildungsberichterstattung, 2018) und der sich verstärkt für Schulen in sozial deprivierten Lagen nachzeichnen lässt (van Ackeren et al. 2018), stellt sich die Frage, inwiefern der Staat diesem Auftrag gerecht wird. Versuche aus dem (landes-)verfassungsrechtlich verankerten Bildungsauftrag (Art. 7 Abs. 1 GG; z. B. Art. 130 Abs. 1 BayVerf) rechtliche Ansprüche an Gesetzgebungshandeln zur Reduktion besagter Ungleichheiten abzuleiten, schlagen allerdings fehl: Zwar folgt aus dem Sozialstaatsprinzip (Art. 21 GG) die grundlegende Pflicht, Ungleichheitstendenzen entgegenzuwirken; die konkrete Maßnahmenentscheidung obliegt allerdings der gesetzgeberischen Entscheidung (Hanschmann, 2019b, S. 115). Allenfalls grobe Pflichtverletzungen sind monierbar. Vor diesem Hintergrund erarbeitet der vorliegende Beitrag das Spannungsverhältnis rechtlicher und empirischer Forderungen an die Bildungsgesetzgebung zum Abbau sozialer Ungleichheiten mit Fokus auf Schulen in sozial deprivierten Lagen.
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ISO 690
BREMM, Nina, Julia HUGO, Kathrin RACHERBÄUMER, 2023. Schulen in deprivierten Lagen : Verfassungsauftrag und Empirie. In: Pädagogische Führung (PädF). Wolters Kluwer. 2023, 34(4), S. 146-148. ISSN 0939-0413BibTex
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