Publikation: Zivilprozeßrecht in Baden 1803 bis 1864 : Entwicklung des Zivilprozessrechts und der Stellung des Zivilrichters im Verfahren: Darstellung und Erklärungsansätze
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Die Entwicklung des Badischen Zivilrechts im 19. Jahrhundert ist Gegenstand der vorliegenden Untersuchung. Dabei ist die vorliegende Arbeit wesentlich eine rechtshistorische, die die Gesetzesquellen erschlossen hat. Die These, dass sich der Zivilprozess verändert hat, ist keine neue. Neu ist aber, die Veränderungen im Detail an den verschiedenen Prozessgesetzen nachzuweisen, um ein lebendiges Gesamtbild des Badischen Prozesses während dieser Entwicklungen zu zeichnen. Neben den Prozessgesetzen werden andere einschlägige Gesetze herangezogen, wie das Badische Landrecht und die Gerichtsverfassungen. Darüber hinaus werden, um eine verbesserte Durchdringung des Stoffes zu leisten, Parlamentaria sowie Berichte von Richtern herangezogen. Über die Vielzahl von Detailveränderungen in fast allen Bereichen des Prozessrechts lassen sich strukturelle Veränderungen in den Prozessgesetzen nachweisen: Der gemeinrechtliche Prozess, der von Schriftlichkeit, Mittelbarkeit und der Konzeption der Rechtserkenntnis viel eher als der Rechtsprechung geprägt war, wurde im Laufe des 19. Jahrhunderts in eine Prozessform gebracht, die sich im Wesentlichen auf die Mündlichkeit, Unmittelbarkeit und eine entmystifizierte, an das Gesetz gebundene Justiz stützte. Eine geradlinige Entwicklung ist dabei häufig nicht ersichtlich, vielmehr zeugen die Prozessgesetze in vielerlei Hinsicht von den Experimenten, politischen Debatten und äußeren Notwendigkeiten einer sich verändernden Gesellschaft. Die Ziele, die die Gesetzgeber vor Augen hatten, und die Wege, auf denen man glaubte, sie verwirklichen zu können, wechselten. Neben den äußeren Umständen, die es zu bewältigen galt, ist vor allem der politische Gestaltungswille der Beteiligten beeindruckend. Normen, die konstituiert wurden und ins Leere liefen oder die aus heutiger Sicht widersprüchlich scheinen mögen, stellen tatsächlich mehr oder weniger erfolgreiche, von den Wünschen der Beteiligten geprägte Definitionsversuche künftiger Gegenwart dar, die von den politischen Wünschen der Beteiligten geprägt waren. Die Systemtheorie deutet an, dass dabei in einer Zeit gesellschaftsstrukturellen Umbruchs die tatsächlichen Einflussmöglichkeiten der Gesetzgeber auf den Prozess und das Rechtssystem im Einzelnen geringer waren als die Wechselwirkungen des gesetzten Rechts mit einem sich ausdifferenzierenden Rechtssystems.
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The development of the law of civil procedure in Baden is in the focus of this research. The work is one of legal history, in that it cites the legal sources of the time extensively and interprets the code. Changes in the different codes of civil procedure are researched in detail. A vivid picture of the development of the law of civil procedure in the 19th century is painted. In addition to the codes of civil procedure other relevant codes of the time are interpreted. Parlamentaria and judges' scripture are also drawn upon. A mass of changes in detail prove structural changes in the 19th century.
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ISO 690
SCHEIFELE, Angelika, 2008. Zivilprozeßrecht in Baden 1803 bis 1864 : Entwicklung des Zivilprozessrechts und der Stellung des Zivilrichters im Verfahren: Darstellung und Erklärungsansätze [Dissertation]. Konstanz: University of KonstanzBibTex
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