Publikation: Die Anwendung des § 648a BGB bei vom Werkunternehmer zu vertretenden Leistungsstörungen zur Fussnote
Dateien
Datum
Autor:innen
Herausgeber:innen
ISSN der Zeitschrift
Electronic ISSN
ISBN
Bibliografische Daten
Verlag
Schriftenreihe
Auflagebezeichnung
Internationale Patentnummer
Angaben zur Forschungsförderung
Projekt
Open Access-Veröffentlichung
Sammlungen
Core Facility der Universität Konstanz
Titel in einer weiteren Sprache
Publikationstyp
Publikationsstatus
Erschienen in
Zusammenfassung
Der Beitrag befasst sich mit dem im Bereich der Bauhandwerkersicherung bestehenden Praxisproblem der „Flucht in die Aufforderung zur Sicherheitsleistung”. Zum Schutz des Werkunternehmers geschaffen, ermöglicht der einschlägige § BGB § 648a BGB diesem seinem Wortlaut nach eine überschießende Reaktion: Hat der Besteller Mühe, die als Reaktion auf eine Aufforderung zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung geforderte Sicherheit zu leisten, droht ihm der Schuldnerverlust. Gleichwohl kommt der Verfasser weder de lege lata noch de lege ferenda mit Blick auf das Forderungssicherungsgesetz zur Annahme der „eigenen Vertragstreue” des Werkunternehmers als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal. § BGB § 648a BGB stehe jedoch unter dem Vorbehalt des Rechtsmissbrauchs, so dass gravierende Werkmängel oder gravierender Werkunternehmerverzug ein entsprechendes Sicherungsverlangen des Unternehmers ausschlössen.
Zusammenfassung in einer weiteren Sprache
Fachgebiet (DDC)
Schlagwörter
Konferenz
Rezension
Zitieren
ISO 690
ARMGARDT, Matthias, 2006. Die Anwendung des § 648a BGB bei vom Werkunternehmer zu vertretenden Leistungsstörungen zur Fussnote. In: Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht : NZBau. 2006, 7(11), pp. 673-676. ISSN 1439-6351BibTex
@article{Armgardt2006Anwen-31590,
year={2006},
title={Die Anwendung des § 648a BGB bei vom Werkunternehmer zu vertretenden Leistungsstörungen zur Fussnote},
number={11},
volume={7},
issn={1439-6351},
journal={Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht : NZBau},
pages={673--676},
author={Armgardt, Matthias}
}RDF
<rdf:RDF
xmlns:dcterms="http://purl.org/dc/terms/"
xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
xmlns:rdf="http://www.w3.org/1999/02/22-rdf-syntax-ns#"
xmlns:bibo="http://purl.org/ontology/bibo/"
xmlns:dspace="http://digital-repositories.org/ontologies/dspace/0.1.0#"
xmlns:foaf="http://xmlns.com/foaf/0.1/"
xmlns:void="http://rdfs.org/ns/void#"
xmlns:xsd="http://www.w3.org/2001/XMLSchema#" >
<rdf:Description rdf:about="https://kops.uni-konstanz.de/server/rdf/resource/123456789/31590">
<dc:date rdf:datatype="http://www.w3.org/2001/XMLSchema#dateTime">2015-08-17T12:57:56Z</dc:date>
<dcterms:isPartOf rdf:resource="https://kops.uni-konstanz.de/server/rdf/resource/123456789/44"/>
<dspace:isPartOfCollection rdf:resource="https://kops.uni-konstanz.de/server/rdf/resource/123456789/44"/>
<foaf:homepage rdf:resource="http://localhost:8080/"/>
<void:sparqlEndpoint rdf:resource="http://localhost/fuseki/dspace/sparql"/>
<dc:creator>Armgardt, Matthias</dc:creator>
<dcterms:abstract xml:lang="deu">Der Beitrag befasst sich mit dem im Bereich der Bauhandwerkersicherung bestehenden Praxisproblem der „Flucht in die Aufforderung zur Sicherheitsleistung”. Zum Schutz des Werkunternehmers geschaffen, ermöglicht der einschlägige § BGB § 648a BGB diesem seinem Wortlaut nach eine überschießende Reaktion: Hat der Besteller Mühe, die als Reaktion auf eine Aufforderung zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung geforderte Sicherheit zu leisten, droht ihm der Schuldnerverlust. Gleichwohl kommt der Verfasser weder de lege lata noch de lege ferenda mit Blick auf das Forderungssicherungsgesetz zur Annahme der „eigenen Vertragstreue” des Werkunternehmers als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal. § BGB § 648a BGB stehe jedoch unter dem Vorbehalt des Rechtsmissbrauchs, so dass gravierende Werkmängel oder gravierender Werkunternehmerverzug ein entsprechendes Sicherungsverlangen des Unternehmers ausschlössen.</dcterms:abstract>
<dcterms:issued>2006</dcterms:issued>
<dc:language>deu</dc:language>
<dcterms:available rdf:datatype="http://www.w3.org/2001/XMLSchema#dateTime">2015-08-17T12:57:56Z</dcterms:available>
<dc:contributor>Armgardt, Matthias</dc:contributor>
<dcterms:title>Die Anwendung des § 648a BGB bei vom Werkunternehmer zu vertretenden Leistungsstörungen zur Fussnote</dcterms:title>
<bibo:uri rdf:resource="http://kops.uni-konstanz.de/handle/123456789/31590"/>
</rdf:Description>
</rdf:RDF>