Publikation: Häufigkeit forensischpsychiatrischer Begutachtungen bei Strafverfahren gegen Gewalt- und Sexualstraftäter
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Durch forensisch-psychiatrische Begutachtungen von Straftätern können Beurteilungen der Schuldfähigkeit und des Rückfallrisikos vorgenommen sowie Empfehlungen über sinnvoll erscheinende Maßnahmen zur Deliktprävention (z. B. anzuordnende Therapien oder sichernde Maßnahmen) gemacht werden. Gerade bei gefährlichen, rückfallgefährdeten Gewalt- und Sexualstraftätern kommt der Begutachtung eine besondere Bedeutung zu. Studien aus Deutschland haben aber ergeben, dass deutlich weniger als die Hälfte der Gewalt- und Sexualstraftäter begutachtet wurden. Diejenigen, die einer Begutachtung zugeführt wurden, wurden in der Regel als voll schuldfähig eingeschätzt. Da in Deutschland von Gesetzes wegen keine Einschätzung des Rückfallrisikos bei schuldfähigen Straftätern vorgesehen ist, kann davon ausgegangen werden, dass eine forensisch-psychiatrische Legalprognose nur bei einer kleinen Minderheit von Gewalt- und Sexualstraftätern erfolgt. Im Vergleich zu Deutschland ist in der Schweiz der Präventionsaspekt in der Justizvollzugspraxis stärker ausgeprägt. Der Gutachter ist angehalten eine Risikobeurteilung vorzunehmen und sich zur Indikation rückfallsenkender therapeutischer oder sichernder Maßnahmen zu äussern.
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ISO 690
URBANIOK, Frank, Astrid ROSSEGGER, Klaus BÖHM, Thomas NOLL, Jérôme ENDRASS, 2010. Häufigkeit forensischpsychiatrischer Begutachtungen bei Strafverfahren gegen Gewalt- und Sexualstraftäter. In: Kriminalistik : unabhängige Zeitschrift für die kriminalistische Wissenschaft und Praxis. 2010, 64(2), pp. 111-116. ISSN 0023-4699BibTex
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