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Sicherungsverwahrung

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Zeitschriftenartikel
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Erschienen in

Kriminalistik : unabhängige Zeitschrift für die kriminalistische Wissenschaft und Praxis. 2012, 66(5), pp. 275-282. ISSN 0023-4699

Zusammenfassung

Nach wie vor sind in Deutschland erhebliche Defizite in der Berücksichtigung des Präventionsprinzips und damit beim Opferschutz zu beklagen. Das liegt einerseits an einer starren und einseitigen rechtsdogmatischen Ausrichtung am vergangenheitsorientierten Schuldprinzip und andererseits daran, dass bislang keine nachhaltige gesellschaftspolitische Diskussion über einen am Präventions- und Opferschutzgedanken ausgerichteten Umgang mit Straftätern etabliert werden konnte. Vielfach sind Missverständnisse über Gefährlichkeitsbeurteilungen oder deliktpräventive Therapien anzutreffen, so dass die Möglichkeiten beider Dienstleistungen für einen effektiven Opferschutz unterschätzt werden. Dazu tragen auch weltanschaulich geprägte, aber methodisch unzulängliche Studien bei. Als jüngstes Beispiel kann hierfür die breit rezipierte Bochumer Studie zur nachträglichen Sicherungsverwahrung genannt werden, die zu Forderungen nach der gänzlichen Abschaffung der Sicherungsverwahrung in Deutschland geführt hat. Als problematisch muss in diesem Zusammenhang auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011 gewertet werden, wonach die bisherige Praxis der Sicherungsverwahrung in Deutschland als verfassungswidrig bewertet wurde. Der darin formulierten Maxime, nach der der Vollzug der Sicherungsverwahrung therapie- und freiheitsorientiert zu erfolgen habe, trägt der Erkenntnis, dass es hochgefährliche und unbehandelbare Straftäter gibt, nur unzureichend Rechnung.

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Fachgebiet (DDC)
150 Psychologie

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Konferenz

Rezension
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ISO 690URBANIOK, Frank, 2012. Sicherungsverwahrung. In: Kriminalistik : unabhängige Zeitschrift für die kriminalistische Wissenschaft und Praxis. 2012, 66(5), pp. 275-282. ISSN 0023-4699
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