"Zurückweisungen" von Asylbewerbern nach der Dublin III-Verordnung
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Zusammenfassung
Der Streit um die Zurückweisung von Asylbewerbern war heftig und mündete in einem Kompromiss, der zwei Elemente kombiniert. Als Rahmen des geplanten Transitverfahrens dient die grenzpolizeiliche Zurückweisung, die mit einer fingierten Nichteinreise einhergeht und zugleich die asylrechtlichen Vorgaben der Dublin III-Verordnung beachten soll. Allerdings sind beide Rechtsregime nicht aufeinander abgestimmt. Der Gesetzgeber könnte dies einfach beheben, allein die Große Koalition möchte das neue Grenzregime „im Rahmen des geltenden Rechts“ realisieren. Dies führt dazu, dass Verwaltung und Gerichte eigenständig die Verfahrensvorschriften und Rechtsschutzregeln für grenzpolizeiliche Zurückweisungen und asylrechtliche Dublin-Überstellungen kombinieren müssen. Einfach wird das nicht.
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ISO 690
THYM, Daniel, 2018. "Zurückweisungen" von Asylbewerbern nach der Dublin III-Verordnung. In: Neue Juristische Wochenschrift : NJW. 2018, 71(33), pp. 2353-2357. ISSN 0341-1907BibTex
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