Norm- und Zurechnungsstrukturen im Kartellrecht, Teil 2 : Haftung von Unternehmen, Handelnden und Organen
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Zusammenfassung
Ein gegenwärtig an mehreren Stellen nachdrücklich in Erscheinung tretendes Kernproblem des Kartellrechts ist in der mangelnden Abstimmung der Verhaltensnormen auf die privat- oder verwaltungsrechtlichen Sanktionsnormen im Hinblick auf deren jeweilige Adressaten zu erkennen. Während das rechtstechnisch als Sonderdeliktsrecht ausgestaltete Lauterkeitsrecht von der Haftung des Handelnden ausgeht und Probleme allenfalls aus der Passivlegitimation von Rechtsträgern von Unternehmen und deren Organen resultieren, macht im Kartellrecht die Mehrspurigkeit des Sanktionensystems in Verbindung mit der ausschließlichen Adressierung von Unternehmen durch die Verhaltensnormen immer wieder deutlich, dass Grundfragen der Haftung bis heute nicht befriedigend beantwortet werden können. Der im letzten Heft abgedruckte erste Teil des Beitrags stellte zunächst anhand des lauterkeitsrechtlichen Gegenentwurfs das in sich geschlossene System der auf der Grundannahme der Haftung der Handelnden beruhenden deliktsrechtlichen Rechtsdurchsetzung dar (I.) und entwickelte anschließend die Probleme, die im Rahmen der Durchsetzung des Kartellrechts aufgeworfen werden (II.). Nachfolgend wird im zweiten Teil ein Lösungsvorschlag vorgestellt (III.). Abgeschlossen wird der Beitrag durch zusammenfassende Thesen (IV.)
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ISO 690
GLÖCKNER, Jochen, 2018. Norm- und Zurechnungsstrukturen im Kartellrecht, Teil 2 : Haftung von Unternehmen, Handelnden und Organen. In: Neue Zeitschrift für Kartellrecht (NZKart). 2018, 6(10), pp. 464-472. ISSN 2195-2833BibTex
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