Einführung von Wettbewerbsstrukturen im Rahmen der kollektiven Verwertung von Urheberrechten
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The dissertation deals with the introduction of competitive structures within the scope of the collective exploitation of copyrights through performing rights societies ("Verwertungsgesellschaften"). Besides the introduction and the conclusion, the dissertation is divided into four chapters. The author characterises the status-quo of the current exploitation system in the first chapter. In the second chapter, the author focuses on the Copyright Administration Act and confronts the statutory provisions with the relevance of competition within the scope of the collective exploitation of copyrights under free market economy conditions. In the third chapter, the advisibility of competitive structures within the collective exploitation of copyrights is illustrated and approved. In the fourth chapter, the author deals with the privileges of performing rights societies in antitrust matters.
Zusammenfassung in einer weiteren Sprache
Mit der Themenstellung - Einführung von Wettbewerbsstrukturen im Rahmen der kollektiven Verwertung von Urheberrechten - wurden eine Reihe von Fragen aufgeworfen; Fragen, die zu Beginn dahingingen, welche wirtschaftliche, rechtliche und gesellschaftliche Stellung der Urheber in der heutigen Informationsgesellschaft einnimmt und weitergehend, ob kulturpolitische, verteilungspolitische oder sonstige Erwägungen eine Vorzugsbehandlung der Urheber im marktwirtschaftlichen System rechtfertigen können. Diese Fragen fanden in Kapitel 1 Beantwortung. Aus zunächst rein volkswirtschaftlichem Blickwinkel und anhand eigenständiger statistischer Auswertungen konnte neben der signifikanten Zunahme urheberrechtsbezogener Tätigkeit und der damit erlangten volkswirtschaftlichen Schlüsselstellung, die wirtschaftliche Attraktivität urhebeberrechtsbezogener Berufe herausgestellt werden. So waren entgegen der weitverbreitenden Annahme, dass die Urheber und unter ihnen insbesondere die künstlerischen Berufe, einer "brotlosen Kunst" nachgehen, unverhältnismäßig niedrige Einkommen erzielen würden und somit zum unterprivilegierten Teil der Gesellschaft zu zählen seien, sogar über-durchschnittliche Einkommensverhältnisse festzustellen. Diese Erkenntnis führte nicht nur zur Infragestellung des derzeit geplanten "Gesetzes zur Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern", sondern beeinflußte maßgeblich das Ergebnis der abschließenden Interessensabwägung aller am Verwertungsvorgang von Urheberrechten beteiligten Wirtschaftssubjekte. Nicht nur infolge der guten Einkommensverhältnisse, sondern auch aufgrund der weitreichenden materiellen Rechtsstellung der Urheber, ließen sich schließlich keine Rechtfertigungsgründe für den geforderten exzeptionellen Stellenwert schöpferischer Tätigkeit im marktwirtschaftlichen System erkennen. In dem Zeitpunkt konnte diese Aussage allerdings noch nicht uneingeschränkt die Frage beantworten, ob und inwieweit die Besonderheiten der kollektiven Rechtewahrnehmung wenigstens auf diesem Sektor eine wettbewerbsrechtliche Privilegierung zulassen. Dazu war eine Skizzierung der Lizenzierungspraxis durch Verwertungsgesellschaften vorzunehmen. Zeigten sich bereits hier "Auswüchse" der monopolartigen Rechtewahrnehmung, so wurden diese im nachfolgenden Kapitel 2 nochmals klarer: Die im UrhWG statuierten Kontrollinstrumente können die Monopolmißbrauchsmöglichkeiten von Verwertungsgesellschaften nicht effektiv bekämpfen, geschweige denn hinreichende Gewähr für angemessene Tarife und Wahrnehmungsbedingungen bieten. Weiterhin wurden in diesem Teil die rechtlichen Vorgaben für die Wahrnehmungstätigkeit skizziert und obgleich die Gesetzeskonzeption des UrhWG keinen wettbewerbsrechtlichen Zuschnitt aufweist, sondern vielmehr der für wesensimmanent gehaltenen Marktbeherrschung von Verwertungsgesellschaften Rechnung trägt, steht das Gesetz der Einführung von Wettbewerbsstrukturen und damit dem Nebeneinander von mehreren Verwertungsgesellschaften prinzipiell nicht entgegen; es wird nur in Teilbereichen an praktischer Bedeutung verlieren. Da die Verwertungsgesellschaften unter Wettbewerbsbedingungen bereits aus Marktzwängen zur Einhaltung der Regelungszwecke des UrhWG angehalten sind, treten an dessen Stelle die besser funktionierenden Marktgesetze. Mit den sich hier zeigenden Vorteilen des rechtlich zulässigen Wettbewerbs war zugleich die generelle Frage nach der ökonomischen Zweckmäßigkeit von Wettbewerbsstrukturen zwischen Verwertungsgesellschaften aufgeworfen, die in Kapitel 3 Beantwortung fand. Herausgestellt wurde hier, dass sich die vielfach gegen die Koexistenz von Verwertungsgesellschaften auf demselben Tätigkeitsfeld vorgetragenen Bedenken sowohl in wirtschaftlicher als auch in technisch-organisatorischer Hinsicht zerstreuen lassen und darüberhinausgehend, dass der Wettbewerb ein gegenüber dem bisherigen System überlegenes Koordinationsverfahren für die individuellen Pläne der beteiligten Wirtschaftssubjekte darstellt. Schließlich ergab die in Kapitel 4 vorgenommene kartellrechtliche Beurteilung der kollektiven Rechtewahrnehmung durch Verwertungsgesellschaften, dass angesichts des zu bejahenden und durch die Gegenseitigkeitsverträge untermauerten Kartellcharakters von Verwertungsgesellschaften auch aus diesem Aspekt ein dringender Handlungsbedarf zur Beseitigung der Monopolstrukturen besteht; andererseits dürfen die für die kollektive Rechtewahrnehmung absolut unerläßlichen Wettbewerbsbeschränkungen nicht mit Mitteln des Kartellrechts beseitigt werden. Bei einer kapitelübergreifenden Betrachtung läßt sich resümieren, dass die Einführung von Wettbewerbsstrukturen zwischen Verwertungsgesellschaften im Interesse der Allgemeinheit liegt und daher geboten ist. Sie sollte nicht länger durch wichtige Entscheidungsträger - zu nennen ist hier insbesondere die Staatsaufsicht durch das Deutsche Patentamt und das Bundeskartellamt - blockiert werden.
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ISO 690
BREMKAMP, Christoph, 2001. Einführung von Wettbewerbsstrukturen im Rahmen der kollektiven Verwertung von Urheberrechten [Dissertation]. Konstanz: University of KonstanzBibTex
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