Publikation: Wohin mit §§ 218 ff. StGB? : Zur strafverfassungsrechtlich erforderlichen Reform (§§ 218 ff. StGB)
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Zusammenfassung
Eine Streichung des § 218 StGB entspricht nicht nur einer Liberalisierung des Schwangerschaftsabbruchs, sie ist erforderlich und geboten. Das von vielen befürwortete Anliegen betrifft nicht nur eine Umverteilung von Freiheits-, sondern die rechtlich dringlich notwendige Gestaltung von Verantwortungssphären. Die Schwangere darf kriminalstrafrechtlich nicht verantwortlich gemacht werden, wann immer die Fortsetzung der Schwangerschaft wegen der damit einhergehenden, umfassenden Lebensumwälzung von ihr nicht getragen werden kann. Der Staat hat seine Verantwortung zum Schutz der Rechte von Frauen, Schwangeren und Personen mit Uterus auf reproduktive Freiheiten, Leben und Gesundheit zu übernehmen und vor Eingriffen in eine Schwangerschaft gegen ihren Willen zu stärken. Insbesondere hat er für gute Bedingungen zum Schutz von Schwangeren und Kindern zu sorgen; das vermeidet Schwangerschaftskonflikte. Mit der derzeitigen Kriminalisierung werden allein strukturelle Diskriminierung und Stigmatisierung verfestigt.
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ISO 690
WÖRNER, Liane, 2025. Wohin mit §§ 218 ff. StGB? : Zur strafverfassungsrechtlich erforderlichen Reform (§§ 218 ff. StGB). In: Medstra : Zeitschrift für Medizinstrafrecht. C.F. Müller. 2025(1), S. 1-3. ISSN 2199-4323BibTex
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