Wie erleben Frauen die Beratung nach §219 Strafgesetzbuch (StGB)? Eine Evaluation
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Zusammenfassung
Die Grundfrage der Untersuchung war, inwiefern die Beratung gemäß §219 StGB trotz ihrer dargelegten, ungünstigen Ausgangsbedingungen positiv erlebt wird.
Dazu wurde in zehn konfessionellen und nicht-konfessionellen Beratungsstellen im Bodenseegebiet ein selbstkonstruierter Fragebogen an die betroffenen Frauen ausgeteilt und 134 Antworten in der Endauswertung berücksichtigt.
Näher untersucht wurden die Unterstützung der Frau durch das soziale Umfeld, die Entscheidungssicherheit der Frau, die Entscheidungsgründe für das Aufsuchen der Beratungsstelle, die inhaltlichen und emotionalen Erwartungen vor der Beratung, als wie hilfreich bzw. störend bestimmte Beratungsaspekte empfunden wurden, der Einfluß anderer auf die Entscheidung und die abschließende Bewertung der Beratung.
Das Hauptverfahren der Auswertung war die Latent Class Analyse (LCA), mit deren Hilfe Gruppen ermittelt werden konnten, die sich in den untersuchten Bereichen charakteristisch unterschieden. Diese Gruppenaufteilungen wurden mittels Kontingenzanalysen auf ihren Zusammenhang zu anderen Variablen, hauptsl. demographischen Kennzeichen, überprüft. Abschließend wurden anhand der LCA 2. Ordnung vier unterschiedliche Beratungstypen ermittelt.
Zusammenfassend läßt sich sagen, daß der Großteil der Frauen trotz anfänglich erlebter Belastung durch die Vorschrift zur Beratung die Beratung im Nachhinein positiv bewertet. Dieses positive Erleben der Beratung scheint in hohem Masse mit der Fähigkeit der Beraterinnen zusammenzuhängen, Akzeptanz für die Entscheidung der Frau zu vermitteln. Andererseits zeigt sich, daß Frauen mit anfänglich weniger Offenheit für eine Beratung die erfolgte Beratung kritischer einschätzen.
Die Ergebnisse legen nahe zwischen Frauen mit unterschiedlichen Ausprägungen in den untersuchten Variablen zu differenzieren. Demographische Merkmale scheinen dabei vernachlässigbar zu sein.
Es wird vor vorschnellen Schlußfolgerungen des positiven Gesamtergebnisses auf politische Regelungen gewar
Zusammenfassung in einer weiteren Sprache
According to the current law in Germany a woman intending to have an abortion is compelled to undergo counselling in order for the abortion to be legal (see §219 of the penal code). The aim of this study was to examine whether such involuntary counselling is experienced by the woman as being of help to them, or on the contrary as being harmful.
A questionnaire was put together by the authoress and distributed in ten different counselling centres in southern Germany. Questionnaires were analysed in terms of the following topics: social support available to the woman and how she experiences it, the question of certainty in the decision to abort, reasons for choosing a particular counselling centre, the woman´s emotional state before counselling; aspects of the counselling which were considered either helpful or harmful, the influence of other people on the decision to abort and an overall evaluation of the counselling after the event.
The main statistical method employed was that of Latent Class Analysis, by which it was possible to distinguish between qualitatively different groups of women. Further contingencies pertaining to demographic variables were explored.
To summarise: the majority of women experience counselling in a positive way, in spite of possible reluctance beforehand. This seems to be related to a counsellor´s ability to come to terms with the woman´s decision. On the other hand women who were more disapproving of the counselling beforehand tended to be more critical afterwards. Demographical factors were not of great significance.
Although the overall result of the survey seems to be in favour of laws concerning the question of abortion in Germany, one should not jump to the premature conclusion that these very laws deserve to be upheld, but rather one should take into account a much broader spectrum of arguments, including those from non-empirical sciences.
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ISO 690
SCHMIDT, Taija, 2000. Wie erleben Frauen die Beratung nach §219 Strafgesetzbuch (StGB)? Eine Evaluation [Master thesis]BibTex
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