Publikation: Die Reichweite der EU-Grundrechte-Charta : Zu viel Grundrechtsschutz?
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Zusammenfassung
Dutzende Aufsätze und Doktorarbeiten wurden über einen möglichen Konflikt zwischen BVerfG und EuGH geschrieben, der sich in den vergangenen dreißig Jahren zumeist auf ein Schattenboxen beschränkte. Karlsruhe vertraute darauf, dass seine Warnungen eine präventiv-mäßigende Wirkung auf die EU-Richter entfalteten. Mit dieser Strategie war das BVerfG durchaus erfolgreich: Karlsruhe ermutigte Luxemburg zur Entwicklung ungeschriebener EU-Grundrechte, zügelte ausgreifende Kompetenzdeutungen und motivierte den EuGH zur Berücksichtigung von identitätsstiftenden nationalen Besonderheiten. Dagegen wird der jüngste Konflikt um die Reichweite der EU-Grundrechte-Charta schwieriger beizulegen sein, weil die Karlsruher Forderung nach einer möglichst strikten Trennung der Grundrechtssphären der Struktur des EU-Grundrechtsschutzes widerspricht. In Folgeentscheidungen mag der EuGH seinen Regelungsanspruch ein wenig zurücknehmen. Dies ändert jedoch nichts daran, dass sich deutsche Juristen an ein Neben- und Miteinander von deutschen und europäischen Grundrechten gewöhnen werden müssen.
