Publikation: Die persönlichen Kreditsicherheiten im italienischen und deutschen Recht : eine rechtsvergleichende Untersuchung
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Zusammenfassung
Nicht nur im reinen Inlandsgeschäft, sondern auch im Geschäftsverkehr mit dem Ausland spielen Kreditsicherheiten eine bedeutende Rolle. Dies hängt mit dem immer stärker werdenden grenzüberschreitenden Handel zusammen, der zu einem erhöhten Bedürfnis nach Sicherheiten führt. Italien ist dabei einer der wichtigsten Handelspartner der Bundesrepublik Deutschland. Eine Harmonisierung der Personalsicherheiten auf europäischer Ebene existiert bis heute nicht.
Die Arbeit befasst sich rechtsvergleichend mit den persönlichen Kreditsicherheiten im italienischen und deutschen Recht. Im Mittelpunkt stehen dabei die Bürgschaft als gesetzlicher Prototyp der Personalsicherheiten sowie der Garantievertrag, der noch bis Anfang der 80er Jahre des vorherigen Jahrhunderts in Italien kaum bekannt war und dessen rechtliche Einordnung in der italienischen Rechtsprechung und Lehre bis heute umstritten ist. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt hierbei auf der ausführlichen und detaillierten Darstellung des italienischen Rechts. Diese beiden zentralen Teile der Arbeit werden durch einen Überblick über die beiden bürgschaftsähnlichen Sicherungsgeschäfte Schuldbeitritt und Kreditauftrag ergänzt. Im Hinblick auf die bedeutende Rolle der Kreditsicherheiten im europäischen Binnenmarkt widmet sich die Untersuchung abschliessend den Überlegungen hinsichtlich einer Harmonisierung des Bürgschafts- und Garantierechts auf europäischer Ebene. Am Ende der Arbeit werden die wesentlichen Ergebnisse der rechtsvergleichenden Untersuchung zusammengefasst.
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ISO 690
DEMURO, Virginia, 2008. Die persönlichen Kreditsicherheiten im italienischen und deutschen Recht : eine rechtsvergleichende Untersuchung [Dissertation]. Konstanz: University of Konstanz. Konstanz : Hartung-Gorre. ISBN 978-3-86628-192-9BibTex
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