Publikation: Effects of international human rights treaties : the case of the UN convention against torture
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Ich befasse mich in meiner Magisterarbeit mit der internationalen Anti-Folter-Konvention
der Vereinten Nationen (AFK), welche die Anwendung von Folter und Misshandlung
durch staatliche Akteure im Hoheitsgebiet der Vertragsstaaten verbietet. Es ist
mein Ziel zu untersuchen, welchen Ein uss die AFK auf die Menschenrechtssituation
hat. Ich beschäftige mich in diesem Zusammenhang mit der zentralen Frage der Normachtung,
ob die Regierungen der Vertragsstaaten ihre völkerrechtlichen Verp ichtungen
aus der AFK einhalten.
Zum anderen untersuche ich die Auswirkungen eines Beitritts zur AFK auf andere
Menschenrechtsverletzungen (Substitutionseffekte). Ist es wahrscheinlich, dass in nichtdemokratischen
Vertragsstaaten auf andere Arten der Menschenrechtsverletzung wie
z.B. Verhaftungen, politische Morden oder sogar das sog. Verschwindenlassen von Menschen
ausgewichen wird, um den Tatbestand der Folter, wie er in der AFK de niert
ist, zu umgehen? In diesem Zusammenhang untersuche ich auch, ob der Beitritt zur
AFK zu Einschränkungen politischer Freiheiten führt. Im Fall eines Ausbleibens der
Normachtung ist es denkbar, dass nichtstaatliche Akteure mittels kritischer Kampagnen
und durch die Dokumentation der fortlaufenden Regelverletzung die politische
Führung unter Druck setzen. Dies könnte wiederum repressive Sanktionen von Seiten
der Regierung zur Folge haben. Beschränkungen der Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit,
der Pressefreiheit sowie der freien Meinungsäußerung könnten dann z.B. den
Zweck verfolgen, Nichtregierungsorganisationen in ihrer Tätigkeit zu behindern.
Meine Argumentation verbindet Erklärungsansätze zum Auftreten von Repression auf
der nationalen Ebene mit Erklärungsansätzen zur Normanerkennung und Normachtung
von universellen Menschenrechtsverträgen. Ich gehe von der Annahme aus, dass politische
Entscheidungsträger in nichtdemokratischen Regimen repressive Maÿnahmen als ein
legitimes Instrument der politischen Führung erachten. Des weiteren argumentiere ich,
dass die AFK weder mit wirksamen institutionellen Kontroll- und Sanktionsmechanismen
noch mit geeigneten materiellen Anreizen ausgestattet ist, welche die Normachtung
in Regel missachtenden Vertragsstaaten durchsetzen bzw. befördern.
Zusätzlich beruft sich der angenommene Kausalzusammenhang auf bisherige wissenschaftliche
Erkenntnisse im Bereich der Internationalen Beziehungen zu Fragen der
Wirkung von internationalem Recht. Bezüglich der Normanerkennung und Normachtung
wird davon ausgegangen, dass sich demokratische und nichtdemokratische Regime
auf nationaler Ebene durch Prozeduren der Streitschlichtung und Entscheidungs ndung
sowie in Gesichtspunkten der Rechtsstaatlichkeit unterscheiden. Dies führt dazu,
dass Regierungen in Demokratien allgemein erst dann einem völkerrechtlichen Vertrag
beitreten, wenn die nationale Praxis bereits mit den im Vertrag formulierten Regeln
übereinstimmt. In Autokratien dagegen ist eine nationale Durchsetzung internationaler
Normen aufgrund fehlender rechtsstaatlicher Grundsätze nicht zu erwarten. Diesen
Erkenntnissen entspringt die Annahme, dass autoritäre Regierungen internationalen
Menschenrechtsverträgen vor allem beitreten, um von ihrem deklarierten Willen zum
Schutz der Menschenrechte zu pro tieren, ohne dass sie eine tatsächliche Regeleinhaltung
beabsichtigen.
Mittels der oben skizzierten Argumente leite ich folgende Hypothesen ab. Ich erwarte,
dass der Beitritt zur Anti-Folter-Konvention keinen Ein uss auf die nationale Folterpraxis
hat. Zweitens postuliere ich, dass eine Normachtung mit zunehmendem Grad
an Demokratie im Vertragsstaat wahrscheinlicher ist. Die dritte Hypothese befasst
sich schlieÿlich mit der Möglichkeit des Auftretens von Substitutionseffekten in nichtdemokratischen
Mitgliedsstaaten im Anschluss an eine Rati zierung.
Ich bediene mich einer quantitativen Analyse, um die genannten Hypothesen empirisch
zu überprüfen. Im Vergleich zur früheren Forschung verwende ich dafür insbesondere
einen neuen Datensatz zu beobachteten Menschenrechtsverletzungen, welcher die
Achtung der Menschenrechte durch staatliche Akteure auf der Disaggregatebene dokumentiert
(Cingranelli und Richards 2007). Bisherige Studien haben den Tatbestand der
AFK hauptsächlich mit Aggregatdaten allgemeiner staatlicher Repression untersucht.
Die disaggregierten Daten erlauben es mir hingegen, den spezi schen Tatbestand des
Folterverbots zu untersuchen. Dies ermöglicht mir, im Zusammenhang mit der Rati-
zierung der AFK den staatlichen Rückgriff auf alternative repressive Handlungsformen
zu kontrollieren.
Die Ergebnisse meiner Analyse bestätigen empirische Erkenntnisse früherer Forschung
zur Wirkung internationaler Menschenrechtsregime und belegen die groÿe Lücke, die
zwischen Normanerkennung und Normachtung klafft. Obwohl die AFK heute eine
universelle Menschenrechtskonvention mit 145 Vertragsstaaten darstellt, kann sie dem
globalen Trend einer Zunahme der Folter zwischen 1982 und 2004 nicht entgegenwirken.
In Bezug auf die zweite Hypothese kann ich nachweisen, dass der Demokratiegrad in
Zusammenhang mit der Rati zierung der AFK die Normachtung teilweise verstärkt.
Je demokratischer ein AFK-Mitgliedsstaat ist, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit
eines Folterverzichts, systematische Folter nimmt dagegen ab. Schlieÿlich entdecke ich
bezüglich der dritten Hypothese einen statistisch signi kanten Zusammenhang zwischen
einem Beitritt zur AFK und der Einschränkung der Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit.
Es ist demnach möglich, dass der Beitritt zur AFK das Entstehen einer
demokratischen Kultur in Autokratien erschwert.
Fachgebiet (DDC)
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ISO 690
KRÜGER, Juliane, 2008. Effects of international human rights treaties : the case of the UN convention against torture [Master thesis]BibTex
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