Publikation: Finanzierungsleasing mit Verbraucherbeteiligung als Umgehungstatbestand im Sinne des § 475 Abs.1 Satz 2 BGB : Zugleich eine Besprechung von BGH, Urt. v. 21.12.2005 - VIII ZR 85/05
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Seit über 40 Jahren kommt dem Finanzierungsleasing in Deutschland eine ständig wachsende Bedeutung zu. Im Privatsektor ist es neben Darlehen und Teilzahlungskauf inzwischen als dritte Finanzierungsart etabliert. Dabei stellt sich infolge der leasingtypischen Abtretungskonstruktion das Problem, ob die zwingenden Schutzvorschriften des Verbrauchsgüterkaufs auf den Leasingnehmer mit Verbrauchereigenschaft zu übertragen sind, sofern zwischen Leasinggeber und Hersteller ein Gewährleistungsausschluss vereinbart wurde. Mit der vorliegenden Entscheidung wurde dies vom Bundesgerichtshof verneint. Der Leasingnehmer mit Verbrauchereigenschaft wird stattdessen an den Leasinggeber verwiesen, was für ihn deutliche Vorteile bringt. Im folgenden Beitrag werden die Schwächen der Entscheidung dargestellt und wird eine differenzierende Lösung entwickelt.
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ISO 690
HÖPFNER, Clemens, 2006. Finanzierungsleasing mit Verbraucherbeteiligung als Umgehungstatbestand im Sinne des § 475 Abs.1 Satz 2 BGB : Zugleich eine Besprechung von BGH, Urt. v. 21.12.2005 - VIII ZR 85/05. In: Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft : ZBB. 2006, 18(3), pp. 200-205. ISSN 0936-2800BibTex
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