Publikation: Entwicklung des Nachrichtendienstrechts und Grundrechtstheorie : BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 19. Mai 2020 - 1 BvR 2835/17
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Der Verfasser bespricht das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Verfassungsmäßigkeit der Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes nach dem BND-Gesetz. Einleitend verweist er auf vorangegangene Leitentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Nachrichtendienstrecht (IMSI-Catcher, 2006; Online-Durchsuchung, 2008; Vorratsdatenspeicherung,2008-2010; Antiterrordatei, 2013) und er skizziert kurz die Rügen der Verfassungsbeschwerden der ausländischen und des deutschen Beschwerdeführers gegen die Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung. Dabei handele es sich um eine automatisierte strategische Überwachung des rein ausländischen Telekommunikationsverkehrs mit Hilfe verschiedener Algorithmen und Selektoren. - Der Verfasser wendet sich anschließend der Zulässigkeit und Begründetheit der Verfassungsbeschwerden zu. Die Ausgangsfrage zum Schutzbereich des Art. 10 Abs. 1 GG laute, ob dieses Grundrecht für Ausländer und für Deutsche gegenüber Maßnahmen deutscher Staatsgewalt im Ausland gleichermaßen gelte. Dies werde vom BVerfG bejaht, was der Verfasser mit den tragenden Erwägungen des BVerfG zusammenfasst. - Da die Maßnahmen in den Schutzbereich des Art. 10 Abs. 1 GG fielen, habe das BVerfG sich mit der Kernfrage des Verfahrens auseinandersetzen müssen, ob es eine verfassungsrechtliche Rechtfertigung für die Eingriffe des BND im Rahmen der Auslands-Auslands-Fernmeldeaufklärung gebe. Da im BND-Gesetz das Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG nicht beachtet worden sei, seien die angegriffenen Vorschriften schon aus formellen Gründen verfassungswidrig. Allerdings habe das BVerfG festgestellt, dass sie auch materiell verfassungswidrig seien. Denn sie entsprächen nicht der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne. Dazu habe das BVerfG die Verhältnismäßigkeitsanforderungen mit einer anspruchsvollen Reihe von Maßgaben konkretisiert. - Der Verfasser resümiert im Ausblick, dass das Urteil von grundlegender Bedeutung sei und Zustimmung verdiene. Es festige die Universalisierung des deutschen Grundrechtsschutzes und die Entwicklung des Nachrichtendienstrechts.
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ISO 690
TIMU, Codrin, 2020. Entwicklung des Nachrichtendienstrechts und Grundrechtstheorie : BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 19. Mai 2020 - 1 BvR 2835/17. In: Verwaltungsrundschau. Kohlhammer. 2020, 66(11), pp. 370-374. ISSN 0342-5592BibTex
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