Drittwirkung von Urteilen aufgrund von Verbands-Unterlassungsklagen nach §§ 1, 2 UKlaG?

dc.contributor.authorStadler, Astrid
dc.contributor.authorKlöpfer, Matthias
dc.date.accessioned2013-02-11T08:10:02Zdeu
dc.date.available2013-02-11T08:10:02Zdeu
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dc.description.abstractJuris: In ihrem Beitrag beschäftigen sich die Verfasser mit Frage, inwiefern Urteilen, die aufgrund von Verbands-Unterlassungsklagen nach §§ 1, 2 UKlaG ergangenen sind, ein drittwirkender Charakter zugesprochen werden kann. In einführenden Worten wird aufgezeigt, dass sich nach § 325 ZPO die Rechtskraft eines Urteils prinzipiell auf die beteiligten Parteien beschränkt. In den §§ 66ff. ZPO ist die Möglichkeit der Einbeziehung Dritter geregelt, welche allerdings erst in einem Folgeprozess von Bedeutung ist. Bei seitens Verbänden gegen verbraucherrechtswidrige Praktiken betriebenen Rechtsstreitigkeiten und nachfolgenden Urteilen gilt nach §§ 1, 2 UKlaG dasselbe. Nach § 11 UKlaG kann die Rechtskraft jedoch auf dritte Verbraucher erstreckt werden. Nachfolgend erörtern die Autoren die Frage, ob und wenn ja wie die Rechtskraft von derartigen Unterlassungsurteilen auf weitere verbraucherrechtswidrig handelnde Unternehmen ausgeweitet werden kann. Nach einer Analyse wird die aktuelle Rechtslage als unzureichend angesehen. Im Folgenden werden rechtliche Fragen im Hinblick auf eine Ausweitung der Bindungswirkung diskutiert. Unter anderem wird Art. 103 Abs. 1 GG erwähnt. Als Handlungsinstrumente erörtern die Verfasser neben einer Erweiterung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG), die Möglichkeit der Verbindlicherklärung eines Urteils durch eine Behörde sowie die Erweiterung der Streitverkündungsregeln in §§ 66ff. ZPO. Die Autoren sprechen die besten Erfolgsaussichten der Lösung zu, nach der eine Rechtskrafterstreckung mittels einer gesetzlichen Anordnung erfolgt. Der Beitrag endet mit einer abschließenden Gesamtbetrachtung, in welcher auf die vielfältigen Schwierigkeiten, die mit den einzelnen Reformüberlegungen einhergehen, hingewiesen wird.deu
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dc.identifier.citationVerbraucher und Recht : VuR; Zeitschrift für Wirtschafts- und Verbraucherrecht; Anlegerschutz, Konsumentenkredit Versicherung, private Altersvorsorge, Verbraucherinsolvenz, Verbraucherschutz ; 27 (2012), 9. - S. 343-350deu
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