Publikation: Das Jugendstrafrecht und die ambulanten Maßnahmen : Vielfalt der Möglichkeiten – Einfalt der Praxis?
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Zusammenfassung
Nach der Bewährungshilfe – als neues Rechtsinstitut Anfang der 1950er Jahre im Bereich des Jugendstrafrechts erfolgreich erprobt und in der Folge auch ins allgemeine Strafrecht (StGB) übernommen – standen die damals so genannten Neuen Ambulanten Maßnahmen in den 1980er Jahren für den Aufbruch der jugendstrafrechtlichen Praxis hin zu einem aufgeklärten, modernen, dem Sozialstaatsgebot verpflichteten Jugendkriminalrecht: Gefragt waren Alternativen zu den punitiven, rein strafenden Reaktionen. Qualifizierte Maßnahmeangebote sollten es der Justiz ermöglichen, den erzieherischen Auftrag des JGG umzusetzen und den inzwischen vorliegenden Kenntnisstand der in- und ausländischen Forschung zu berücksichtigen, nach dem sich die traditionellen freiheitsentziehenden Sanktionen als weithin ohne Verlust an präventiver Wirksamkeit ersetzbar, insbesondere bei jungen Menschen aber oftmals als kontraproduktiv erwiesen haben. Nicht in jedem Einzelfall, aber in der Gesamttendenz eindeutig überwiegend wird das im Jugendstrafrecht verfügbare Repertoire an Reaktionsmöglichkeiten nicht etwa differenziert anstelle konventioneller punitiver Sanktionen eingesetzt, sondern zusätzlich in punitiver Absicht.
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ISO 690
SPIESS, Gerhard, 2015. Das Jugendstrafrecht und die ambulanten Maßnahmen : Vielfalt der Möglichkeiten – Einfalt der Praxis?. 29. Deutschen Jugendgerichtstag. Nürnberg, 14. Sept. 2013 - 17. Sept. 2013. In: DVJJ, , ed.. Jugend ohne Rettungsschirm : Herausforderungen annehmen! ; Dokumentation des 29. Deutschen Jugendgerichtstages vom 14. - 17. September 2013 in Nürnberg. Mönchengladbach: Forum-Verlag Godesberg, 2015, pp. 421-445. ISBN 978-3-942865-41-8BibTex
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