Publikation: Die Zurechnung von Retter-, Flucht- und Verfolgerverhalten im Strafrecht
Dateien
Datum
Autor:innen
Herausgeber:innen
ISSN der Zeitschrift
Electronic ISSN
ISBN
Bibliografische Daten
Verlag
Schriftenreihe
Auflagebezeichnung
URI (zitierfähiger Link)
Internationale Patentnummer
Angaben zur Forschungsförderung
Projekt
Open Access-Veröffentlichung
Sammlungen
Core Facility der Universität Konstanz
Titel in einer weiteren Sprache
Publikationstyp
Publikationsstatus
Erschienen in
Zusammenfassung
Lässt sich einem Individuum, das durch ein inkriminiertes Verhalten eine Kausalkette in Gang gesetzt hat, ein dadurch verursachtes fehlerhaftes Drittverhalten strafrechtlich zurechnen? Auf welcher dogmatischen Grundlage ließe sich eine solche Zurechnung begründen? Fedor Strasser konzentriert sich bei dieser Frage auf die sogenannten Retter-, Flucht- und Verfolgerfälle und arbeitet für diese umfassende Maßstäbe zur Zuordnung der jeweiligen Schadensverläufe heraus.
Schädigt der Retter das vom Primärtäter verletzte Opfer, so wird der Aspekt des Fortwirkens der gesetzten Ausgangsgefahr als zentraler Zurechnungsmaßstab begründet. Kommt der Retter selbst zu Schaden, so muss einem normativen Korrespondenzprinzip zwischen der Sorgfaltspflichtverletzung durch den Gefahrverursacher und dem Schutzanspruch des Retters Geltung verschafft werden. Bei den Verfolgerfällen hebt der Autor die Bedeutung des Selbstbegünstigungsprinzips hervor und gelangt dadurch zu einer restriktiven Sichtweise. Für die erfolgsqualifizierten Delikte wird ein Modell der Systemgeschlossenheit entwickelt, um dem aus dem Strafrahmen dieser Delikte erwachsenen Restriktionsbedürfnis gerecht zu werden.
Zusammenfassung in einer weiteren Sprache
Fachgebiet (DDC)
Schlagwörter
Konferenz
Rezension
Zitieren
ISO 690
STRASSER, Fedor, 2008. Die Zurechnung von Retter-, Flucht- und Verfolgerverhalten im Strafrecht [Dissertation]. Konstanz: University of Konstanz. Berlin : Duncker & Humblot. ISBN 978-3-428-12785-6BibTex
@phdthesis{Strasser2008Zurec-2176, year={2008}, publisher={Berlin : Duncker & Humblot}, title={Die Zurechnung von Retter-, Flucht- und Verfolgerverhalten im Strafrecht}, author={Strasser, Fedor}, address={Konstanz}, school={Universität Konstanz} }
RDF
<rdf:RDF xmlns:dcterms="http://purl.org/dc/terms/" xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/" xmlns:rdf="http://www.w3.org/1999/02/22-rdf-syntax-ns#" xmlns:bibo="http://purl.org/ontology/bibo/" xmlns:dspace="http://digital-repositories.org/ontologies/dspace/0.1.0#" xmlns:foaf="http://xmlns.com/foaf/0.1/" xmlns:void="http://rdfs.org/ns/void#" xmlns:xsd="http://www.w3.org/2001/XMLSchema#" > <rdf:Description rdf:about="https://kops.uni-konstanz.de/server/rdf/resource/123456789/2176"> <dc:rights>terms-of-use</dc:rights> <dc:language>deu</dc:language> <dcterms:title>Die Zurechnung von Retter-, Flucht- und Verfolgerverhalten im Strafrecht</dcterms:title> <bibo:uri rdf:resource="http://kops.uni-konstanz.de/handle/123456789/2176"/> <dc:contributor>Strasser, Fedor</dc:contributor> <foaf:homepage rdf:resource="http://localhost:8080/"/> <dcterms:abstract xml:lang="deu">Lässt sich einem Individuum, das durch ein inkriminiertes Verhalten eine Kausalkette in Gang gesetzt hat, ein dadurch verursachtes fehlerhaftes Drittverhalten strafrechtlich zurechnen? Auf welcher dogmatischen Grundlage ließe sich eine solche Zurechnung begründen? Fedor Strasser konzentriert sich bei dieser Frage auf die sogenannten Retter-, Flucht- und Verfolgerfälle und arbeitet für diese umfassende Maßstäbe zur Zuordnung der jeweiligen Schadensverläufe heraus.<br />Schädigt der Retter das vom Primärtäter verletzte Opfer, so wird der Aspekt des Fortwirkens der gesetzten Ausgangsgefahr als zentraler Zurechnungsmaßstab begründet. Kommt der Retter selbst zu Schaden, so muss einem normativen Korrespondenzprinzip zwischen der Sorgfaltspflichtverletzung durch den Gefahrverursacher und dem Schutzanspruch des Retters Geltung verschafft werden. Bei den Verfolgerfällen hebt der Autor die Bedeutung des Selbstbegünstigungsprinzips hervor und gelangt dadurch zu einer restriktiven Sichtweise. Für die erfolgsqualifizierten Delikte wird ein Modell der Systemgeschlossenheit entwickelt, um dem aus dem Strafrahmen dieser Delikte erwachsenen Restriktionsbedürfnis gerecht zu werden.</dcterms:abstract> <dc:publisher>Berlin : Duncker & Humblot</dc:publisher> <void:sparqlEndpoint rdf:resource="http://localhost/fuseki/dspace/sparql"/> <dcterms:rights rdf:resource="https://rightsstatements.org/page/InC/1.0/"/> <dc:creator>Strasser, Fedor</dc:creator> <bibo:issn>978-3-428-12785-6</bibo:issn> <dcterms:isPartOf rdf:resource="https://kops.uni-konstanz.de/server/rdf/resource/123456789/44"/> <dcterms:available rdf:datatype="http://www.w3.org/2001/XMLSchema#dateTime">2011-03-23T09:49:07Z</dcterms:available> <dspace:isPartOfCollection rdf:resource="https://kops.uni-konstanz.de/server/rdf/resource/123456789/44"/> <dc:date rdf:datatype="http://www.w3.org/2001/XMLSchema#dateTime">2011-03-23T09:49:07Z</dc:date> <dcterms:issued>2008</dcterms:issued> </rdf:Description> </rdf:RDF>