Publikation: Drohungen als Vorboten schwerer Gewalttaten
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Zusammenfassung
Drohungen sind häufige Ereignisse. In der Schweiz machten sie z. B. 2002 2,8 % aller registrierten Einzelstraftaten aus und zeigten eine starke Zunahme. Nur ein geringer Teil der Drohungen wird ausgeführt. Andererseits gehen vielen schweren Gewaltstraftaten Drohungen voraus. Darum wird immer wieder die Frage aufgeworfen, ob die Tat durch eine adäquate Beurteilung der Drohung hätte verhindert werden können. Auch wenn Drohungen weder hinreichende noch notwendige Voraussetzungen für schwere Gewalttaten sind, empfiehlt es sich, jede Drohung ernst zu nehmen und eine Risikobeurteilung vorzunehmen. Es besteht ein breiter Konsens über die Notwendigkeit der Drohungsanalyse, zumal Hinweise aus der Praxis dafür vorliegen, dass mit professionellen Risikoanalysen Straftaten verhindert werden können. Bei der Analyse der Drohung kann wegen der sehr geringen Basisrate schwerer Gewaltdelikte nicht auf profilorientierte (statische) Verfahren zurückgegriffen werden. Vielmehr ist ein prozessorientiertes Vorgehen indiziert, bei dem die Drohung und deren Kontext individuell beurteilt wird. In den bislang durchgeführten Untersuchungen wurden Befunde zu verschiedenen Aspekten von Drohungen vorgelegt, die bei der Beurteilung bestimmter Einzelfälle hilfreich sein können. Neben der konkreten Analyse von Merkmalen der Drohung gilt es, die Täter-Opfer-Beziehung sowie die Persönlichkeit des Täters genau zu analysieren. Es besteht die Aussicht, mit weitergehenden Forschungen ein bislang noch nicht ausreichend genutztes Potenzial zur Prävention schwerer Gewalttaten zu erschließen.
Zusammenfassung in einer weiteren Sprache
Threats are frequent events. For example, in Switzerland in 2002 they accounted for 2.8 % of all registered instantaneous crimes and showed a marked increase. Only a small proportion of threats are actually executed. On the other hand, many serious, violent crimes are preceded by threats. Therefore, the question repeatedly arises as to whether the crime could have been prevented by an adequate assessment of the threat. Even if threatening behavior is not a sufficient or necessary precursor to violent crime, it is advisable to take every threat seriously and to carry out a risk assessment. There is far-reaching agreement on the necessity of threat analysis, especially since there is practical evidence that professional risk analysis can prevent criminal acts. Since the baseline rate for grievous violent crime is very low, it is not possible for threat analysis to rely on profile-oriented (static) procedures. Rather, a process-oriented approach is indicated, whereby each threat is assessed in its individual context. Investigations so far have presented findings relating to different aspect of threats that can be helpful in the evaluation of specific, individual cases. In addition to specific analysis of the characteristics of the threat, it is essential to perform a detailed analysis of the relationship between the offender and the victim and of the offender's personality. It is to be expected that more extensive research will make it possible to benefit from an as yet inadequately exploited potential to prevent violent crime.
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ISO 690
URBANIOK, Frank, Astrid ROSSEGGER, O. STEINFELD, Jérôme ENDRASS, 2006. Drohungen als Vorboten schwerer Gewalttaten. In: Fortschritte der Neurologie, Psychiatrie. 2006, 74(6), pp. 337-345. ISSN 0720-4299. eISSN 1439-3522. Available under: doi: 10.1055/s-2005-915574BibTex
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