Publikation: Regionalplanung im Bundesstaat : die Rechtsstellung der Träger der Regionalplanung seit der Föderalismusreform I und dem Raumordnungsgesetz 2009 unter besonderer Berücksichtigung Baden-Württembergs
Dateien
Datum
Autor:innen
Herausgeber:innen
ISSN der Zeitschrift
Electronic ISSN
ISBN
Bibliografische Daten
Verlag
Schriftenreihe
Auflagebezeichnung
Internationale Patentnummer
Angaben zur Forschungsförderung
Projekt
Open Access-Veröffentlichung
Sammlungen
Core Facility der Universität Konstanz
Titel in einer weiteren Sprache
Publikationstyp
Publikationsstatus
Erschienen in
Zusammenfassung
Die Raumordnung steht seit der Föderalismusreform I im Fokus verfassungsrechtlicher und verwaltungsrechtlicher Diskussion. Spätestens seit der Bund mit dem ROG 2009 das erste Bundesgesetz mit Abweichungsmöglichkeit der Länder erließ, ist die Raumordnung zu einem Referenzgebiet im neuen bundesstaatlichen Kompetenzgefüge geworden. Zugleich spielt sie eine wichtige Rolle bei der rechtlichen Durchsetzung aktueller Politiken (z.B. Energiewende, Einzelhandelssteuerung). Die Arbeit wählt die Perspektive der Regionalplanung, d.h. der raumordnungsrechtlichen Planungsebene, bei der die staatlichen und kommunalen Planungsvorstellungen zusammentreffen. Dort ist die Organisationsvielfalt außergewöhnlich: Insgesamt gibt es Regionalplanung in 12 Bundesländern mit 107 Planungsregionen und 20 mehr oder weniger unterschiedlichen Organisationsformen. In einem aufwendigen Bundesländervergleich wird die Stellung der Rechtsträger der Regionalplanung im Verfassungs- und Verwaltungsrecht entfaltet. Für die besonders variantenreiche Regionalplanung in Baden-Württemberg weist die Untersuchung ausführlich nach, dass den Trägern der Regionalplanung eine eigene regionalplanerische Planungshoheit zustehen kann.
Zusammenfassung in einer weiteren Sprache
Fachgebiet (DDC)
Schlagwörter
Konferenz
Rezension
Zitieren
ISO 690
HANGST, Matthias, 2015. Regionalplanung im Bundesstaat : die Rechtsstellung der Träger der Regionalplanung seit der Föderalismusreform I und dem Raumordnungsgesetz 2009 unter besonderer Berücksichtigung Baden-Württembergs [Dissertation]. Konstanz: University of Konstanz. Berlin: Duncker & Humblot. ISBN 978-3-428-14703-8BibTex
@phdthesis{Hangst2015Regio-32134, year={2015}, publisher={Duncker & Humblot}, title={Regionalplanung im Bundesstaat : die Rechtsstellung der Träger der Regionalplanung seit der Föderalismusreform I und dem Raumordnungsgesetz 2009 unter besonderer Berücksichtigung Baden-Württembergs}, author={Hangst, Matthias}, address={Konstanz}, school={Universität Konstanz} }
RDF
<rdf:RDF xmlns:dcterms="http://purl.org/dc/terms/" xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/" xmlns:rdf="http://www.w3.org/1999/02/22-rdf-syntax-ns#" xmlns:bibo="http://purl.org/ontology/bibo/" xmlns:dspace="http://digital-repositories.org/ontologies/dspace/0.1.0#" xmlns:foaf="http://xmlns.com/foaf/0.1/" xmlns:void="http://rdfs.org/ns/void#" xmlns:xsd="http://www.w3.org/2001/XMLSchema#" > <rdf:Description rdf:about="https://kops.uni-konstanz.de/server/rdf/resource/123456789/32134"> <dc:contributor>Hangst, Matthias</dc:contributor> <foaf:homepage rdf:resource="http://localhost:8080/"/> <bibo:uri rdf:resource="https://kops.uni-konstanz.de/handle/123456789/32134"/> <dc:date rdf:datatype="http://www.w3.org/2001/XMLSchema#dateTime">2015-11-13T09:29:02Z</dc:date> <dcterms:abstract xml:lang="deu">Die Raumordnung steht seit der Föderalismusreform I im Fokus verfassungsrechtlicher und verwaltungsrechtlicher Diskussion. Spätestens seit der Bund mit dem ROG 2009 das erste Bundesgesetz mit Abweichungsmöglichkeit der Länder erließ, ist die Raumordnung zu einem Referenzgebiet im neuen bundesstaatlichen Kompetenzgefüge geworden. Zugleich spielt sie eine wichtige Rolle bei der rechtlichen Durchsetzung aktueller Politiken (z.B. Energiewende, Einzelhandelssteuerung). Die Arbeit wählt die Perspektive der Regionalplanung, d.h. der raumordnungsrechtlichen Planungsebene, bei der die staatlichen und kommunalen Planungsvorstellungen zusammentreffen. Dort ist die Organisationsvielfalt außergewöhnlich: Insgesamt gibt es Regionalplanung in 12 Bundesländern mit 107 Planungsregionen und 20 mehr oder weniger unterschiedlichen Organisationsformen. In einem aufwendigen Bundesländervergleich wird die Stellung der Rechtsträger der Regionalplanung im Verfassungs- und Verwaltungsrecht entfaltet. Für die besonders variantenreiche Regionalplanung in Baden-Württemberg weist die Untersuchung ausführlich nach, dass den Trägern der Regionalplanung eine eigene regionalplanerische Planungshoheit zustehen kann.</dcterms:abstract> <dc:creator>Hangst, Matthias</dc:creator> <dcterms:title>Regionalplanung im Bundesstaat : die Rechtsstellung der Träger der Regionalplanung seit der Föderalismusreform I und dem Raumordnungsgesetz 2009 unter besonderer Berücksichtigung Baden-Württembergs</dcterms:title> <bibo:issn>978-3-428-14703-8</bibo:issn> <dcterms:available rdf:datatype="http://www.w3.org/2001/XMLSchema#dateTime">2015-11-13T09:29:02Z</dcterms:available> <void:sparqlEndpoint rdf:resource="http://localhost/fuseki/dspace/sparql"/> <dc:publisher>Berlin</dc:publisher> <dcterms:issued>2015</dcterms:issued> <dcterms:isPartOf rdf:resource="https://kops.uni-konstanz.de/server/rdf/resource/123456789/44"/> <dc:publisher>Duncker & Humblot</dc:publisher> <dc:language>deu</dc:language> <dspace:isPartOfCollection rdf:resource="https://kops.uni-konstanz.de/server/rdf/resource/123456789/44"/> </rdf:Description> </rdf:RDF>