Publikation: Der Weichensteller 4.0 : Zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Programmierers im Notstand für Vorgaben an autonome Fahrzeuge
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Wie zukünftig die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Pro-grammierers autonomer (oder auch nur automatisierter) Fahrsysteme bestimmt werden soll, wird schon wegen der Relevanz der damit einhergehenden Fragen in der Praxis an vielen Stellen diskutiert. Der vorliegende Beitrag erfragt, ob die Strafrechtsdogmatik, wie mancherorts behauptet, wirklich keine passende Lösung zu bieten hat und deshalb einer An-passung bedürfte. Das ist aber gerade nicht der Fall. Aufge-zeigt wird, dass Unterlassungspflichten auch beim Program-mieren autonomer Fahrsysteme nicht kollidieren, dass das „erlaubte Risiko“ die Dilemma-Situation nicht löst und wo Bereiche erlaubten Risikos tatsächlich verbleiben. Im Ergeb-nis bleibt der Programmierer (dogmatisch) der Weichenstel-ler 4.0. Eine Programmierung autonomer Fahrsysteme, die die Fahrzeuginsassen bevorzugt, lässt sich nicht rechtferti-gen. Weil sich der Programmierer beim Programmieren nicht in der Not für den Schutz des einen zu Lasten des ande-ren entscheiden muss, kann eine etwaige Fehlabwägung auch nicht mit (übergesetzlichem) Notstand entschuldigt werden. Wer mit dem Ergebnis unzufrieden ist, muss die rechtstheore-tischen Grundfragen neu beantworten, nicht aber allein an den dogmatischen Schrauben drehen.
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ISO 690
WÖRNER, Liane, 2019. Der Weichensteller 4.0 : Zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Programmierers im Notstand für Vorgaben an autonome Fahrzeuge. In: Zeitschrift für internationale Strafrechtsdogmatik : ZIS. 2019, 14(1), pp. 41-48. eISSN 1863-6470BibTex
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