Publikation: Trendwende beim Schutz der Verteidigungsrechte im EU-Kartellverfahren?
Dateien
Datum
Autor:innen
Herausgeber:innen
ISSN der Zeitschrift
Electronic ISSN
ISBN
Bibliografische Daten
Verlag
Schriftenreihe
Auflagebezeichnung
URI (zitierfähiger Link)
Internationale Patentnummer
Link zur Lizenz
Angaben zur Forschungsförderung
Projekt
Open Access-Veröffentlichung
Sammlungen
Core Facility der Universität Konstanz
Titel in einer weiteren Sprache
Publikationstyp
Publikationsstatus
Erschienen in
Zusammenfassung
Den Verteidigungsrechten kommt im EU-Kartellverfahren und dort insbesondere im Bußgeldverfahren eine zentrale Rolle zu. Umso verwunderlicher ist es, dass Verteidigungsrechtsverletzungen in vielen Fällen sanktionslos blieben, weil die Gerichte von den betroffenen Unternehmen den kaum zu erbringenden Nachweis verlangten, dass die Rechtsverletzungen sich möglicherweise auf den Inhalt der angefochtenen Entscheidung ausgewirkt haben. In den Rechtssachen Solvay (EuGH, Urteile vom 25. Oktober 2011, C-109/10 P und C-110/10 P, Solvay SA ./. Kommission) verzichtete der Europäische Gerichtshof nun auf diesen Nachweis bei einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör. Auch die Schlussanträge der Generalanwältin Kokott waren, vor allem in Hinblick auf einen Verstoß gegen den Grundsatz der angemessenen Verfahrensdauer, von dem Bestreben geprägt, eine wirksame Inanspruchnahme der Verteidigungsrechte zu gewährleisten. Dies ist Ausdruck einer Trendwende, die sich in der Rechtsprechung des EuGH in den letzten Jahren abzeichnet und mit der die Verteidigungsrechte stärker in den Fokus gerückt werden.
Zusammenfassung in einer weiteren Sprache
Fachgebiet (DDC)
Schlagwörter
Konferenz
Rezension
Zitieren
ISO 690
FINK, Martin, 2011. Trendwende beim Schutz der Verteidigungsrechte im EU-Kartellverfahren?. In: European Law Reporter. 2011(11), pp. 326-342. ISSN 1028-9690BibTex
@article{Fink2011Trend-18024, year={2011}, title={Trendwende beim Schutz der Verteidigungsrechte im EU-Kartellverfahren?}, number={11}, issn={1028-9690}, journal={European Law Reporter}, pages={326--342}, author={Fink, Martin} }
RDF
<rdf:RDF xmlns:dcterms="http://purl.org/dc/terms/" xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/" xmlns:rdf="http://www.w3.org/1999/02/22-rdf-syntax-ns#" xmlns:bibo="http://purl.org/ontology/bibo/" xmlns:dspace="http://digital-repositories.org/ontologies/dspace/0.1.0#" xmlns:foaf="http://xmlns.com/foaf/0.1/" xmlns:void="http://rdfs.org/ns/void#" xmlns:xsd="http://www.w3.org/2001/XMLSchema#" > <rdf:Description rdf:about="https://kops.uni-konstanz.de/server/rdf/resource/123456789/18024"> <void:sparqlEndpoint rdf:resource="http://localhost/fuseki/dspace/sparql"/> <dcterms:rights rdf:resource="https://rightsstatements.org/page/InC/1.0/"/> <dc:contributor>Fink, Martin</dc:contributor> <bibo:uri rdf:resource="http://kops.uni-konstanz.de/handle/123456789/18024"/> <dc:creator>Fink, Martin</dc:creator> <foaf:homepage rdf:resource="http://localhost:8080/"/> <dcterms:bibliographicCitation>European Law Reporter ; (2011), 11. - S. 326-342</dcterms:bibliographicCitation> <dc:date rdf:datatype="http://www.w3.org/2001/XMLSchema#dateTime">2012-03-02T10:08:24Z</dc:date> <dspace:isPartOfCollection rdf:resource="https://kops.uni-konstanz.de/server/rdf/resource/123456789/44"/> <dcterms:issued>2011</dcterms:issued> <dc:language>deu</dc:language> <dcterms:isPartOf rdf:resource="https://kops.uni-konstanz.de/server/rdf/resource/123456789/44"/> <dspace:hasBitstream rdf:resource="https://kops.uni-konstanz.de/bitstream/123456789/18024/2/Fink_180246.pdf"/> <dcterms:available rdf:datatype="http://www.w3.org/2001/XMLSchema#dateTime">2012-03-02T10:08:24Z</dcterms:available> <dcterms:hasPart rdf:resource="https://kops.uni-konstanz.de/bitstream/123456789/18024/2/Fink_180246.pdf"/> <dcterms:abstract xml:lang="deu">Den Verteidigungsrechten kommt im EU-Kartellverfahren und dort insbesondere im Bußgeldverfahren eine zentrale Rolle zu. Umso verwunderlicher ist es, dass Verteidigungsrechtsverletzungen in vielen Fällen sanktionslos blieben, weil die Gerichte von den betroffenen Unternehmen den kaum zu erbringenden Nachweis verlangten, dass die Rechtsverletzungen sich möglicherweise auf den Inhalt der angefochtenen Entscheidung ausgewirkt haben. In den Rechtssachen Solvay (EuGH, Urteile vom 25. Oktober 2011, C-109/10 P und C-110/10 P, Solvay SA ./. Kommission) verzichtete der Europäische Gerichtshof nun auf diesen Nachweis bei einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör. Auch die Schlussanträge der Generalanwältin Kokott waren, vor allem in Hinblick auf einen Verstoß gegen den Grundsatz der angemessenen Verfahrensdauer, von dem Bestreben geprägt, eine wirksame Inanspruchnahme der Verteidigungsrechte zu gewährleisten. Dies ist Ausdruck einer Trendwende, die sich in der Rechtsprechung des EuGH in den letzten Jahren abzeichnet und mit der die Verteidigungsrechte stärker in den Fokus gerückt werden.</dcterms:abstract> <dc:rights>terms-of-use</dc:rights> <dcterms:title>Trendwende beim Schutz der Verteidigungsrechte im EU-Kartellverfahren?</dcterms:title> </rdf:Description> </rdf:RDF>