Publikation: EuGVVO : Zuständigkeit bei Klage auf Aufhebung eines Grundstückschenkungsvertrags wegen Geschäftsunfähigkeit des Schenkenden, Anmerkung zu EuGH, Urt. v. 16.11.2016 – C-417/15 (W. Schmidt/C. Schmidt)
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Zusammenfassung
In seiner ersten Entscheidung zur neuen EuGVVO betont der EuGH die alleinige Relevanz des Streitgegenstandes bei der Subsumtion unter die Gerichtsstandsregelungen der Verordnung. Auch wenn sich nach österreichischem Recht die Aufhebung eines Schenkungsvertrags über ein Grundstück direkt auf die dingliche Rechtslage auswirke, falle eine Klage auf Rückabwicklung dieses Vertrags mangels entsprechenden Streitgegenstandes nicht unter Art. 24 Nr. 1 EuGVVO. Der EuGH sieht vielmehr - obiter - eine Zuständigkeit gemäß Art. 7 Nr. 1 EuGVVO als gegeben an. Matthias Klöpfer stimmt der Entscheidung zu, sieht aber die Auslegung des Art. 8 Nr. 4 durch den Gerichtshof kritisch: Die bloß faktische Möglichkeit der Verbindung verschiedener Klagen aufgrund gleichzeitiger Anhängigkeit reiche für diese besondere Zuständigkeitsvorschrift nicht aus.
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ISO 690
KLÖPFER, Matthias, 2017. EuGVVO : Zuständigkeit bei Klage auf Aufhebung eines Grundstückschenkungsvertrags wegen Geschäftsunfähigkeit des Schenkenden, Anmerkung zu EuGH, Urt. v. 16.11.2016 – C-417/15 (W. Schmidt/C. Schmidt). In: Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht : EuZW. 2017, 28(1), pp. 39-40. ISSN 0937-7204BibTex
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