Publikation: Geschäftsführerhaftung und Arbeitnehmerbegriff im Internationalen Zivilprozessrecht : Anmerkung zu EuGH, Urt. vom 10.9.2015 - C-47/14 (Holterman Ferho Exploitatie)
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Mit der Holterman-Entscheidung überträgt der EuGH seine Danosa- und Balkaya-Rechtsprechung auf das Internationale Zivilprozessrecht (Art. 20 ff. Brüssel Ia-VO) und entwickelt sie konsequent fort. Er stellt klar, dass auch Gesellschafter-Geschäftsführer einer juristischen Person Arbeitnehmer im Sinne des Unionsrechts sein können. Dies setzt zunächst voraus, dass der Geschäftsführer – nach dem jeweils einschlägigen nationalen Gesellschaftsrecht, der Gesellschaftssatzung und dem Inhalt des Anstellungsvertrags – den Gesellschaftseignern gegenüber in ausreichendem Maße weisungsabhängig ist. Ist dies zu bejahen, wie in der Regel bei deutschen GmbH-Geschäftsführern, ist in einem hiervon zu trennenden Schritt zu prüfen, ob er aufgrund seiner Stellung als Anteilseigner einen „nicht unerheblichen“ Einfluss auf das Verwaltungsorgan der Gesellschaft hat. Leider verzichtet der EuGH an dieser Stelle auf eine weitere Konkretisierung. In der Regel dürfte allerdings eine Minderheitsbeteiligung den Geschäftsführer nicht von der Arbeitnehmerstellung ausschließen
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ISO 690
GRÄF, Stephan, 2016. Geschäftsführerhaftung und Arbeitnehmerbegriff im Internationalen Zivilprozessrecht : Anmerkung zu EuGH, Urt. vom 10.9.2015 - C-47/14 (Holterman Ferho Exploitatie). In: GPR : Zeitschrift für das Privatrecht der Europäischen Union. Verlag Dr. Otto Schmidt. 2016, 13(3), pp. 148-152. ISSN 1612-9229. eISSN 2193-9519. Available under: doi: 10.9785/gpr-2016-0312BibTex
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