Publikation: Sicherheit durch nachträgliche Sicherungsverwahrung? : zugleich ein Beitrag zur restriktiven Auslegung ihrer formellen Voraussetzungen
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Zusammenfassung
Die Verabschiedung des Gesetzes zur Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung bei Verurteilungen nach Jugendstrafrecht am 20.06.2008 markiert das vorläufige Ende einer Entwicklung, die im Januar 1998 mit den Erweiterungen im Recht der Sicherungsverwahrung durch das Gesetz zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten begonnen hat und von Kinzig treffend als Sicherungsverwahrungsspirale bezeichnet worden ist. Der Verfasser greift deshalb einen Appell auf, der bereits im Jahr 2002 an die Politik gerichtet worden ist: Kriminalpolitik statt Sicherheitswahn .
Im ersten Teil wird die verfassungsrechtliche Problematik einer nachträglichen Sicherungs-verwahrung anhand der wesentlichen Einwände erläutert. Diese Einwände beziehen sich zunächst auf die Verbote der Rückwirkung und der mehrfachen Bestrafung in Art. 103 Abs. 2 und 3 GG. Von zentraler Bedeutung sind aus der Sicht des Verfassers jedoch Überlegungen, die auf dem Rechtsstaatsprinzip in Art. 20 Abs. 3 GG beruhen. Die hierauf gestützten Einwände betreffen den Anspruch auf Gewissheit, das allgemeine Rückwirkungsverbot als Ausprägung des rechtsstaatlichen Vertrauensschutzgebots und das Prinzip der Verhältnis-mäßigkeit. Zur Einführung wird die Diskussion in Literatur und Rechtsprechung bis zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur nachträglichen Sicherungsverwahrung vom 23.08.2006 geschildert und der Beschluss als solcher kritisch gewürdigt. Im Anschluss daran wird exemplarisch das Gesetzgebungsverfahren zur Änderung der Vorschriften über die nachträgliche Sicherungsverwahrung im Frühjahr 2007 dargestellt. Abschließend wird das Konzept des sichernden Strafrechts einer kritischen Würdigung unterzogen und zu einer rechtsstaatlichen Abwägung zwischen den Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit und den Freiheitsinteressen derer beigetragen, die für eine nachträgliche Unterbringung in der Sicherungsverwahrung in Betracht kommen. Dabei wird gegen den derzeitigen Trend die Perspektive der Freiheit in den Vordergrund gestellt und das Bewusstsein für die Funktion des Strafrechts als ultima ratio gestärkt. Zu diesem Zweck werden Alternativen zur nachträglichen Sicherungsverwahrung ebenso aufgezeigt wie die Notwendigkeit, verbleibende Risiken zu tragen. Im Ergebnis wird für eine Abschaffung der nachträglichen Sicherungsverwahrung plädiert.
Im zweiten Teil werden praktikable Möglichkeiten einer restriktiven Auslegung der Vorschriften über die nachträgliche Sicherungsverwahrung aufgezeigt. Dabei wird der Blick vor allem auf die bislang wenig beachteten formellen Eingangsvoraussetzungen gerichtet. Da diese Vorschriften in vielfacher Weise auf § 66 StGB verweisen, wird zugleich zur Klärung von Fragen beigetragen, die sich dort ergeben. Gleiches gilt für die neu eingeführte Erledigterklärung gemäß § 67 d Abs. 6 StGB. Im Anschluss wird die Erkennbarkeit oder der Eintritt tatsächlicher Umstände als formeller Aspekt der neuen Tatsachen erörtert. Abschließend wird die Anwendung der entwickelten Kriterien am Beispiel des vom Bundesverfassungsgericht entschiedenen Falles demonstriert.
Im dritten Teil werden ausgewählte Fragen des materiellen Rechts der nachträglichen Sicherungsverwahrung erörtert, soweit sie nicht bereits Gegenstand der Darstellung in den beiden vorangegangenen Teilen gewesen sind. Letzteres gilt insbesondere für die Gefährlichkeitsprognose. Eine erste Frage bezieht sich auf das Vollzugsverhalten als Hinweis auf eine erhebliche Gefährlichkeit, eine zweite auf den Hang als begrenzendes materielles Kriterium.
Der letzte Teil dient der Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse. Soweit sie die Anwendung der Vorschriften über die nachträgliche Sicherungsverwahrung betreffen, werden Empfehlungen zur Gestaltung des Verfahrens und zu einer Ergänzung der baden-württembergischen Verwaltungsvorschrift einschließlich der darin enthaltenen Checkliste gegeben. Der Anhang enthält den Entwurf einer erweiterten Checkliste ebenso wie ein ausführliches Literatur- und Stichwortverzeichnis.
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BRANDT, Reinhold, 2008. Sicherheit durch nachträgliche Sicherungsverwahrung? : zugleich ein Beitrag zur restriktiven Auslegung ihrer formellen Voraussetzungen [Dissertation]. Konstanz: University of Konstanz. Konstanz : Hartung-Gorre. ISBN 978-3-86628-215-5BibTex
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Der Verfasser greift deshalb einen Appell auf, der bereits im Jahr 2002 an die Politik gerichtet worden ist: Kriminalpolitik statt Sicherheitswahn .<br />Im ersten Teil wird die verfassungsrechtliche Problematik einer nachträglichen Sicherungs-verwahrung anhand der wesentlichen Einwände erläutert. Diese Einwände beziehen sich zunächst auf die Verbote der Rückwirkung und der mehrfachen Bestrafung in Art. 103 Abs. 2 und 3 GG. Von zentraler Bedeutung sind aus der Sicht des Verfassers jedoch Überlegungen, die auf dem Rechtsstaatsprinzip in Art. 20 Abs. 3 GG beruhen. Die hierauf gestützten Einwände betreffen den Anspruch auf Gewissheit, das allgemeine Rückwirkungsverbot als Ausprägung des rechtsstaatlichen Vertrauensschutzgebots und das Prinzip der Verhältnis-mäßigkeit. Zur Einführung wird die Diskussion in Literatur und Rechtsprechung bis zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur nachträglichen Sicherungsverwahrung vom 23.08.2006 geschildert und der Beschluss als solcher kritisch gewürdigt. Im Anschluss daran wird exemplarisch das Gesetzgebungsverfahren zur Änderung der Vorschriften über die nachträgliche Sicherungsverwahrung im Frühjahr 2007 dargestellt. Abschließend wird das Konzept des sichernden Strafrechts einer kritischen Würdigung unterzogen und zu einer rechtsstaatlichen Abwägung zwischen den Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit und den Freiheitsinteressen derer beigetragen, die für eine nachträgliche Unterbringung in der Sicherungsverwahrung in Betracht kommen. Dabei wird gegen den derzeitigen Trend die Perspektive der Freiheit in den Vordergrund gestellt und das Bewusstsein für die Funktion des Strafrechts als ultima ratio gestärkt. Zu diesem Zweck werden Alternativen zur nachträglichen Sicherungsverwahrung ebenso aufgezeigt wie die Notwendigkeit, verbleibende Risiken zu tragen. Im Ergebnis wird für eine Abschaffung der nachträglichen Sicherungsverwahrung plädiert.<br />Im zweiten Teil werden praktikable Möglichkeiten einer restriktiven Auslegung der Vorschriften über die nachträgliche Sicherungsverwahrung aufgezeigt. Dabei wird der Blick vor allem auf die bislang wenig beachteten formellen Eingangsvoraussetzungen gerichtet. Da diese Vorschriften in vielfacher Weise auf § 66 StGB verweisen, wird zugleich zur Klärung von Fragen beigetragen, die sich dort ergeben. Gleiches gilt für die neu eingeführte Erledigterklärung gemäß § 67 d Abs. 6 StGB. Im Anschluss wird die Erkennbarkeit oder der Eintritt tatsächlicher Umstände als formeller Aspekt der neuen Tatsachen erörtert. Abschließend wird die Anwendung der entwickelten Kriterien am Beispiel des vom Bundesverfassungsgericht entschiedenen Falles demonstriert.<br />Im dritten Teil werden ausgewählte Fragen des materiellen Rechts der nachträglichen Sicherungsverwahrung erörtert, soweit sie nicht bereits Gegenstand der Darstellung in den beiden vorangegangenen Teilen gewesen sind. Letzteres gilt insbesondere für die Gefährlichkeitsprognose. Eine erste Frage bezieht sich auf das Vollzugsverhalten als Hinweis auf eine erhebliche Gefährlichkeit, eine zweite auf den Hang als begrenzendes materielles Kriterium.<br />Der letzte Teil dient der Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse. Soweit sie die Anwendung der Vorschriften über die nachträgliche Sicherungsverwahrung betreffen, werden Empfehlungen zur Gestaltung des Verfahrens und zu einer Ergänzung der baden-württembergischen Verwaltungsvorschrift einschließlich der darin enthaltenen Checkliste gegeben. 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