Publikation: Was führt zum „Abbruch“? : Ergebnisse einer internen Analyse von Stellungnahmen, in denen die Erledigung einer Therapie nach § 64 StGB wegen Aussichtslosigkeit angeregt wird
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Zusammenfassung
Der Anteil an Patienten einer Entziehungsanstalt, deren Therapie nach § 64 StGB wegen Aussichtslosigkeit erledigt, also vorzeitig beendet wird, liegt bundesweit seit mehreren Jahren bei rund 50%. Die bisherige Forschung befasste sich mit der Ermittlung prognostisch relevanter Patienteneigenschaften oder einer differenzierten Beschreibung einzelner Patientengruppen mit einem solchen Therapieende. Konkrete Begründungen für „Abbrüche“, wie sie im allgemeinen Sprachgebrauch genannt werden, dienten hingegen bisher nicht als Untersuchungsgegenstand.
In einer internen Auswertung von 39 Stellungnahmen aus den Jahren 2006 bis 2011, in denen die Erledigung der Therapie nach § 64 StGB wegen Aussichtslosigkeit vom Behandlungsteam angeregt wird, wurden Abbruchgründe und -ursachen inhaltsanalytisch ermittelt und inferenzstatistisch bzw. clusteranalytisch ausgewertet. Ein Ziel war, deskriptiv zu beschreiben, wie Therapieabbrüche strukturell und inhaltlich begründet werden. Vermutet wurden Unterschiede in den Begründungsmustern in Abhängigkeit von Deliktstruktur und Hauptdiagnose. Dies konnte durch die Daten nur teilweise gestützt werden. Dagegen ergab die Clusteranalyse nach den Abbruchbegründungen drei ziemlich klar abgrenzbare Patientengruppen, die sich in anderen Merkmalen nicht konstruktionsbedingt ebenfalls unterschieden: der parallel ausgesprochenen Gesamtfreiheitsstrafe, der bisherigen Behandlungsdauer und der Häufigkeit einer Persönlichkeitsstörung als Nebendiagnose.
Aufgrund des geringen Stichprobenumfangs und der Herkunft aus nur einer Klinik handelt es sich hier um eine Pilotstudie. Dennoch gibt sie einen ersten, hypothesengenerierenden Einblick in die klinische Abbruchpraxis bei Unterbringungen nach § 64 StGB und bereichert die aktuelle Diskussion, wie sich die hohe Abbruchquote senken lassen könnte, um einen weiteren Blickwinkel.
Zusammenfassung in einer weiteren Sprache
In Germany 50% of all forensic therapies according to section 64 of the German penal code (StGB) are terminated prematurely, i.e. before major treatment goals have been achieved. Previous research has focused on the description of (personal and clinical) factors associated with a patient´s dropping out of therapy, and the identification of factors considered relevant for the prediction of therapy outcomes. In contrast, the grounds brought forward from experts as to why a therapy should be terminated prematurely have not yet been targeted.
By means of a review of 39 therapist statements, grounds were content analysed and evaluated by inference and cluster-analytic statistics. It was intended to descriptively describe how experts justified their suggestions, from both a formal and content point of view. We hypothesized that there would be different patterns depending on patients’ diagnoses and offences, which was only partially approved by the data. A cluster analysis revealed three groups of patients that differed markedly with regard to the line of argument underlying the experts’ decision. They also differed with respect to the duration of a parallel prison sentence, the duration of therapy until termination, and the diagnosis of a comorbid personality disorder.
This is a pilot study. Yet the study allows insights into the ideas underlying expert testimonies that recommend the termination of forensic therapies according to section 64 of the German penal code.
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ISO 690
QUERENGÄSSER, Jan, Thomas ROSS, Klaus HOFFMANN, 2013. Was führt zum „Abbruch“? : Ergebnisse einer internen Analyse von Stellungnahmen, in denen die Erledigung einer Therapie nach § 64 StGB wegen Aussichtslosigkeit angeregt wird. In: Forensische Psychiatrie und Psychotherapie : Werkstattschriften. 2013, 20(2), pp. 64-85. ISSN 0945-2540BibTex
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