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Ersitzung und Bereicherungsrecht : Zugleich ein Beitrag zur Verjährung von Vindikation und Vindikationsersatzansprüchen

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Zeitschrift für die gesamte Privatrechtswissenschaft (ZfPW). Beck. 2020, 6(2), pp. 220-238. ISSN 2363-4960

Zusammenfassung

Die Frage des Verhältnisses von Ersitzung und Bereicherungshaftung stellt sich seit der Zeit des klassischen römischen Rechts. Im Gemeinen Recht und nach dem Inkrafttreten des BGB war man sich überwiegend einig, dass die Ersitzung „kondiktionsfest“ sei; in der Folge der Menzel-Bilder-Entscheidung des RG setzte sich freilich eine differenzierende Auffassung durch, die (verkürzt ausgedrückt) zwischen der möglichen Leistungs- und der nicht zulässigen Eingriffskondiktion unterschied. Ein neueres Urteil des BGH hat diese Unterscheidung aufgegeben, indem nunmehr Bereicherungsansprüche nach erfolgter Ersitzung wieder rundweg ausgeschlossen sein sollen. Der Beitrag zeigt, dass diese Frage von der Funktion der Ersitzung abhängt, die ihrerseits nur in einem größeren Zusammenhang beantwortet werden kann, nämlich unter Einbeziehung des gutgläubigen Erwerbs einerseits sowie der Verjährung von Vindikation und Vindikationsersatzansprüchen andererseits.

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Fachgebiet (DDC)
340 Recht

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ISO 690STROBEL, Benedikt, 2020. Ersitzung und Bereicherungsrecht : Zugleich ein Beitrag zur Verjährung von Vindikation und Vindikationsersatzansprüchen. In: Zeitschrift für die gesamte Privatrechtswissenschaft (ZfPW). Beck. 2020, 6(2), pp. 220-238. ISSN 2363-4960
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