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Bibliotheksgebühren als Einnahmequelle?

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1998

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Erschienen in

SEISSL, Maria, ed.. Bibliotheksmanagement - Kulturmanagement. Wien: Biblos-Schriften-Administration, 1998, pp. 248-253

Zusammenfassung

Bibliotheken stellen ihre Dienste traditionell kostenfrei zur Verfügung. Benutzungsgebühren gibt es als Versäumnisgebühren, als Schutzgebühren oder als Kostenersatz bei besonders aufwendigen Dienstleistungen. Einige Bibliotheken erheben von allen Benutzern eine Jahresgebühr. Stets sind die Gebühren aber nicht als Verkaufspreis verstanden worden.
Mehrere Entwicklungen der letzten Jahre haben die Bibliotheken in finanzielle Bedrängnis gebracht: Die neuen Medien werden immer mehr und kosten viel mehr Geld als die gedruckten Medien. Und auf der anderen Seite haben die öffentlichen Haushalte derzeit schrumpfende Einnahmen. Diese Entwicklungen führten zur Diskussion, ob die Bibliotheken nicht durch Einnahmen über Gebühren und Entgelte selbst zu ihrer Finanzierung beitragen sollten oder ihren Handlungsspielraum erweitern könnten. Es ist zu untersuchen, welche Ziele mit unterschiedlichen Einnahmen aus Versäumnisgebühren, Schutzgebühren, Kosten- und Auslagenersatz oder Jahresgebühren verfolgt werden. Welche Eigenfinanzierungsquote ermöglichen die verschiedenen Einnahmemöglichkeiten und welche bibliothekspolitischen Ziele können damit verfolgt werden. Aus Sicht des Benutzers ist die Gebührenerhebung eine Willkürentscheidung. Er soll immer dann zahlen, wenn die Bibliothek das von ihm gebrauchte Material nicht hat.
Die Entscheidung über Gebühren ist eine Grundsatzentscheidung über die bibliothekspolitische Zielsetzung und den Leistungsauftrag an die Bibliothek.

Zusammenfassung in einer weiteren Sprache

Fachgebiet (DDC)
020 Bibliotheks- und Informationswissenschaft

Schlagwörter

Bibliotheksgebühren, Bibliotheksfinanzierung

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Zitieren

ISO 690KIRCHGÄSSNER, Adalbert, 1998. Bibliotheksgebühren als Einnahmequelle?. In: SEISSL, Maria, ed.. Bibliotheksmanagement - Kulturmanagement. Wien: Biblos-Schriften-Administration, 1998, pp. 248-253
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