Publikation: Das Internationale Seearbeitsrecht und seine Bedeutung für das zukünftige Seearbeitsgesetz
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Das Internationale Seearbeitsrecht zählt seit jeher zu den umstrittensten Bereichen des Internationalen Privatrechts (IPR). Da bislang keine speziellen Anknüpfungsvorschriften für die Arbeitsverhältnisse von Seeleuten existieren, muss der Rechtsanwender zur Bestimmung des Arbeitsvertragsstatuts auf die allgemeinen Regelungen des Internationalen Arbeitsvertragsrechts zurückgreifen. Die Anwendung dieser Vorschriften auf Seeleute bereitet schon deshalb Schwierigkeiten, weil sich ihr Arbeitsplatz, das Schiff, ständig in Bewegung befindet. Im Zuge der Europäisierung des Internationalen Privatrechts ist die Diskussion erneut in Bewegung geraten. Im Jahr 2009 wurden die bisherigen nationalen Anknüpfungsregelungen für vertragliche Schuldverhältnisse durch die europäische Rom I-VO abgelöst. Trotz Mahnungen aus der Wissenschaft fehlt es aber nach wie vor an klarstellenden Sondervorschriften für Seearbeitsverhältnisse. Diese Veränderungen im Internationalen Seearbeitsrecht fallen gerade in eine Zeit, in der sich auch das Sachrecht, also das materielle Seearbeitsrecht, in einem Prozess der Umwälzung befindet. In diesem Beitrag soll das Internationale Seearbeitsrecht systematisch dargestellt und auf den neuen Stand der Rom I-VO gebracht werden. Anhand dessen werden jeweils die Konsequenzen für den Anwendungsbereich des zukünftigen deutschen SeeArbG aufgezeigt.
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ISO 690
GRÄF, Stephan, 2012. Das Internationale Seearbeitsrecht und seine Bedeutung für das zukünftige Seearbeitsgesetz. In: Zeitschrift für Arbeitsrecht (ZFA). Otto Schmidt, pp. 557-613. ISSN 0342-328X. eISSN 2366-2042BibTex
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