Publikation: Das Gegenteil von gut ist gut gemeint : gefragt sind neue, die Beschränkungen des Urheberrechts neutralisierende Publikationsmodelle
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Mit "gut gemeint" im Titel dieses Beitrags ist natürlich die Urheberrechtsgesetzgebung gemeint, der man bestenfalls eben das Etikett "gut gemeint" zubilligen kann.1 Ich werde diese Aussage an einigen Beispielen konkretisieren. Wenn auch das Gegenteil von gut nicht immer direkt schlecht oder böse ist, sondem eben gut gemeint (so Kurt Tucholsky), so sind doch die Konsequenzen des gut Gemeinten in der Regel schlecht, also doch wohl das gut Gemeinte selbst schon schlecht. Die Einschätzung des gut Gemeinten wird sein, dass die Verkrustungen des Urheberrechts dergestalt sind, dass zu erwarten ist, dass das Urheberrecht angesichts seiner gegebenen und sich eher noch verfestigenden Dogmatik und Systematik fUr Bildung und Wissenschaft kaum von nennenswerten Vorteil sein kann. Und das sollte es eigentlich. Der amerikanische Copyright Act, die amerikanische Verfassung zitierend, macht im Vorspann deutlich, dass das Copyright der Beförderung von Kunst und Wissenschaft dienen soll: Thc congress shall have power [...] to promote the progress of science and useful arts, by securing for limited times to authors and inventars the exclusive right to their respective writings and discoveries.2 Auch das ist kein Selbstzweck. Vielmehr soll die Beförderung von Kunst und Wissenschaft Wirtschaft und Gesellschaft insgesamt zugute kommen. Oder, wie es Reto Hilty bei der Anhörung vor dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags am 8. November 2006 formulierte: ,,[ ... ] im Rahmen rechtlicher Regulierung [darf] nicht das Interesse der Wissenschaft im Vordergrund stehen; vielmehr muss sich der Gesetzgeber der Interessen an der Wissenschaft bewusst sein."] Wissenschaftliche Interessen sind keine Partikularinteressen. Dieser Text beruht auf Ausruhrungen in Kuhlen, Rainer: Erfolgreiches Scheitern eine Götterdämmerung des Urheberrechts? Schriften zur lnformationswissenschaft. Bd. 48. Herausgegeben vom Hochschulverband zur Informationswissenschaft (HI) e. Konstanz. Boizenburg: Verlag Werner Hülsbusch (vwh) 2008. 2 U.S. Constitution Article I, Section 8. 3 Hilty, Reto M.: Stellungnahme zuhanden des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestags. Teil Ul -Schranken im Bereich Bildung. Wissenschaft und Kopienversand.
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ISO 690
KUHLEN, Rainer, 2008. Das Gegenteil von gut ist gut gemeint : gefragt sind neue, die Beschränkungen des Urheberrechts neutralisierende Publikationsmodelle. In: SCHMITZ, Wolfgang, ed. and others. Probleme des neuen Urheberrechts für die Wissenschaft, den Buchhandel und die Bibliotheken : Symposium am 21./22. Juni 2007 in München. Wiesbaden: Harrassowitz, 2008, pp. 109-128. ISBN 978-3-447-05799-8BibTex
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