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Die Gründung einer Holding-SE

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Die Aktiengesellschaft : AG. 2013, 58(4), pp. 110-120. ISSN 0002-3752

Zusammenfassung

Die im Jahr 2004 EU-weit eingeführte supranationale Rechtsform der Societas Europaea (SE) erfreut sich inzwischen großer Beliebtheit. In besonderem Maße gilt dies für die Tschechische Republik und für Deutschland, die bei der Zahl der SE-Gründungen innerhalb der EU unangefochten die Spitzenpositionen einnehmen. Wenig Beachtung hat in der Rechtspraxis allerdings bislang die Möglichkeit einer Holding-Gründung gefunden, die sich gerade für den grenzüberschreitenden Zusammenschluss gleich starker Unternehmen (merger of equals) eignet. Ein wesentlicher Grund für das bisherige Schattendasein dieser Gründungsform dürfte darin liegen, dass eine Holding-Gründung den einzelnen nationalen Rechtsordnungen unbekannt ist und daher im Hinblick auf die bei der Gründung einer Holding-SE einzuhaltenden Rechtsregeln eine erhebliche Rechtsunsicherheit herrscht. Der vorliegende Aufsatz soll einen Beitrag zur Beseitigung dieser Rechtsunsicherheit leisten, indem er die bei der Gründung einer Holding-SE mit Sitz in Deutschland auftretenden gesellschafts- und übernahmerechtlichen Probleme erörtert und Lösungsvorschläge unterbreitet.

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Fachgebiet (DDC)
340 Recht

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ISO 690STÖBER, Michael, 2013. Die Gründung einer Holding-SE. In: Die Aktiengesellschaft : AG. 2013, 58(4), pp. 110-120. ISSN 0002-3752
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