Publikation: Die Bedeutung der Lehre vom corpus delicti im Strafverfahren der Frühen Neuzeit
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Zusammenfassung
Die Lehre vom corpus delicti war eng mit dem Inquisitionsprozess der Frühen Neuzeit, der sich in eine General- und eine Spezialinquisition teilte, verbunden. Sie fand bereits in der Constitutio Criminalis Carolina von 1532 ihren Niederschlag. Da die Inaugenscheinnahme des corpus delicti nicht in allen Fällen zur Beweisführung geeignet war, wurden bald Erweiterungen, wie z.B. die Berücksichtigung eines Geständnisses anerkannt. Mit der Entwicklung hin zu einer freieren Beweiswürdigung erfuhr freilich der Begriff des corpus delicti inhaltliche Änderungen. Verbunden mit den Wandlungen des Inquisitionsprozesses verlor der Begriff schließlich im 18. Jahrhundert immer mehr seinen prozessualen Bezug und wurde zum materiellen Verbrechensbegriff, für den schließlich der noch heute bedeutsame Begriff des Tatbestandes verwendet wurde.
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ISO 690
EISELE, Jörg, 2010. Die Bedeutung der Lehre vom corpus delicti im Strafverfahren der Frühen Neuzeit. In: historicum.netBibTex
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