Engst, Benjamin G.
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Modern Times? : Das Internet vor dem Bundesverfassungsgericht
2019, Engst, Benjamin G., Hönnige, Christoph
Welche Rolle spielt das Internet in den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts? Traditionell schützen Verfassungsgerichte den Bürger vor dem übermächtigen Staat. Moderne Medien erscheinen darüber hinaus prädestiniert, Konflikte zwischen Bürgern zu befördern. Sollten auch diese Beziehungen verfassungsrechtlicher Regelungen bedürfen, erhielte ein Verfassungsgericht die Möglichkeit, eine netzpolitische Agenda in staatlichen und privaten Bereichen zu etablieren.
Eine deskriptive Analyse aller 222 Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zwischen 2000 bis 2013, in denen das Internet referenziert wird, zeigt einen solchen Trend. Angegriffene Normen und Akte betreffen häufig Grundrechte, die eine Drittwirkung im Privatrecht entfalten. Dazu verlaufen Verfahren zu einem Drittel entlang von Streitigkeiten zwischen Bürgern und haben häufig zumindest teilweise Erfolg. Mittels weniger Internetfälle regelt das Verfassungsgericht zunehmend die privatrechtlichen Lebensbereiche der Bürger und deren Verhältnis zum Staat.
Die vierte Gesetzeslesung : Verfassungsgerichte des deutsch-österreichischen Modells als Vetospieler
2017, Engst, Benjamin G.
Estimating the Effect of Leisure on Judicial Performance
2018, Clark, Tom S., Engst, Benjamin G., Staton, Jeffrey K.
Past research suggests that natural preferences for leisure influence the ways in which federal judges carry out their work. We consider the extent to which incentives for leisure reduce the speed with which judges work and the quality of their output. We take advantage of a natural experiment caused by an annual sporting event that creates differential distractions across judges. Using a difference-in-differences design, among federal courts of appeals judges we show that a judge’s alma mater’s participation in the National Collegiate Athletic Association Men’s Basketball Tournament both slows the rate at which opinions are drafted and ultimately undermines the opinions’ quality, even accounting for the additional time judges spend writing them. The findings suggest that incentives for leisure influence important normative concerns for swift and high-quality justice.
Zum Einfluss der öffentlichen Meinung auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts : Eine Analyse von abstrakten Normenkontrollen sowie Bund-Länder-Streitigkeiten 1974 - 2010
2015, Sternberg, Sebastian, Gschwend, Thomas, Wittig, Caroline, Engst, Benjamin G.
Ist das Bundesverfassungsgericht, wie oft behauptet, ein weitestgehend unabhängiger Akteur im Regierungssystem der Bundesrepublik? Wir zeigen erstmals, in welchem Ausmaß die öffentliche Meinung einen systematischen Einfluss auf Entscheidungen des Gerichts ausübt. Unsere Evidenz basiert auf der Analyse abstrakter Normenkontrollen und Bund-Länder-Streitigkeiten von 1974 bis 2010. Je stärker die Antragsinhalte der Opposition durch die öffentliche Meinung unterstützt werden, desto eher entscheidet das Bundesverfassungsgericht im Sinne der Opposition. Zwei Mechanismen, die diese Korrelation vermitteln könnten, werden abschließend diskutiert. Obwohl das Gericht nicht blind dem Mehrheitswillen der Öffentlichkeit folgt, berücksichtigt es zu seiner Legitimation die Akzeptanz seiner Entscheidungen.
Zum Einfluss der Parteinähe auf das Abstimmungsverhalten der Bundesverfassungsrichter : eine quantitative Untersuchung
2017, Engst, Benjamin G., Gschwend, Thomas, Schaks, Nils, Sternberg, Sebastian, Wittig, Caroline
Über den Einfluss der Parteinähe der einzelnen Bundesverfassungsrichter auf die Gerichtsentscheidungen wird auch in der Rechtswissenschaft diskutiert – oder vielmehr spekuliert. Denn die Rechtswissenschaft verfügt nicht über eigene Methoden, um diesen Einfluss systematisch zu erfassen. Der nachfolgende Beitrag zieht deshalb quantitative sozialwissenschaftliche Methoden heran, um für einen begrenzten Zeitraum den Einfluss der Parteinähe auf das Entscheidungsverhalten der Bundesverfassungsrichterinnen und -richter sowie mögliche Auswirkungen auf das Recht zu untersuchen.